Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Finanzierung der Hebammen-Grundausbildungen (Anhang)
                            Vereinbarung Hebammen-Grundausbildungen  Anhang  Anhang zu Ziffer 2 der Vereinbarung über die Zusammenarbeit und  Finanzierung der Hebammen-Grundausbildung  Massgebender Wohnsitz  Auszug aus der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV)  1  :
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 5 Wohnsitzkanton
                            Als Wohnsitzkanton von Studierenden gilt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a)  der  Heimatkanton  für  Schweizer  und  Schweizerinnen,  deren  Eltern  im  Ausland  wohnen oder die elternlos im  Ausland wohnen; bei meh-  reren Heimatkantonen gilt das zuletzt erworbene Bürgerrecht;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)  der  zugewiesene  Kanton  für  mündige  Flüchtlinge  und  Staatenlose,  die elternlos sind oder deren Eltern  im  Ausland  wohnen,  vorbehalten  bleibt Buchst  abe d;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c)  der  Kanton  des  zivilrechtlic  hen  W  ohnsitzes  für  mündige  Ausländer  und  Ausländerinnen, die elternlos sind oder  deren  Eltern  im  Ausland  wohnen; vorbehalten bleibt Buchst  abe d;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            d)  der  Kanton,  in  dem  mündige  S  tudierende  mindestens  zwei  Jahre  ununterbrochen  gewohnt  haben  und,  ohne  gleichzeitig  in  Ausbil-  dung zu sein, finanziell unabhängig gewesen sind, als Erwerbstätig-  keit gelten auch die Führung eines Familienhaushalt  s und  das  Leis-  ten von Militärdienst;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            e)  in  allen  übrigen  Fällen  der  Kanton,  in  dem  sich  bei  Studienbeginn  der zivilrechtliche W  ohnsitz der Eltern   befindet, bzw  . der  Sitz  der  zu-  letzt zuständigen V  ormundschaf  tsbehörde.  1    NG  317.21  7