KREDITBESCHLUSS zur Übernahme des Betriebsdefizits des Vereins «Damenschneiderinnen-Atelier Uri»
                            KREDITBESCHLUSS  zur Übernahme des Betriebsdefizits des Vereins  «Damenschneiderinnen-Atelier Uri»  (vom 24. April 1985; Stand am 1. Januar 2007)  Der Landrat des Kantons Uri,  gestützt auf Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe d der Kantonsverfassung  1  ,  beschliesst:  I.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der  Kanton  übernimmt  das  jährliche  Defizit,  das  dem  Verein  «Damen-  schneiderinnen-Atelier  Uri»  durch  den  Betrieb  des  Damenschneiderinnen-  Ateliers entsteht. Absatz 3 bleibt vorbehalten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Das jährliche Defizit ergibt sich, nachdem vom jährlichen Betriebsaufwand  die  Beiträge  des  Bundes  sowie  Dritter  und  die  erwirtschafteten  Einnahmen  aus dem Atelierbetrieb abgerechnet worden sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Der jährliche Kantonsbeitrag darf 100 000 Franken nicht übersteigen.  2  II.  Dieser  Beschluss  unterliegt  dem  fakultativen  Referendum.  Er  tritt  nach  Ab-  lauf  der  Referendumsfrist  oder  nach  seiner  Annahme  in  der  Volksabstim-  mung sofort in Kraft  3  .  Im Namen des Landrates  Der Präsident: Oswald Ziegler  Der Kanzleidirektor: Dr. Peter Huber  ___________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   RB 1.1101
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Fassung gemäss LRB vom 14. Dezember 1994, in Kraft seit 24. März 1995
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   Nach Ablauf der Referendumsfrist am 1. August 1985 in Kraft getreten.  1