Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare
                            Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über  die eingetragene Partnerschaft  gleichgeschlechtlicher Paare  (EGPartG)  vom 12.10.2006 (Stand 01.01.2007)  Der Grosse Rat des Kantons Wallis  eingesehen das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleich  -  geschlechtlicher Paare vom 18. Juni 2004;  eingesehen die Artikel 31 Absatz 3 Buchstabe  a und Artikel 42 Absatz 2 der  Kantonsverfassung;  auf Antrag des Staatsrates,  verordnet:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Unter Vorbehalt der Adoption und der Verfahren der Fortpflanzungsmedi  -  zin gelten alle Bestimmungen der kantonalen Gesetzgebung, welche in Be  -  zug   auf   die   Verwandtschaft,   die   Schwägerschaft,   die   Ehe   oder   den   Zivil  -  stand  Rechte   verleihen,   Pflichten  auferlegen  oder  ein Verfahren   regeln,   in  gleicher Weise für die eingetragene Partnerschaft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Das vorliegende Gesetz  wird in Ausführung eines Bundesgesetzes erlas  -  sen und unterliegt nicht dem fakultativen Referendum.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Staatsrat  legt das Datum  des Inkrafttretens des vorliegenden Geset  -  zes fest.  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  Quelle Publikation
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            12.10.2006  01.01.2007  Erlass  Erstfassung  BO/Abl. 43/2006
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Quelle Publikation  Erlass  12.10.2006  01.01.2007  Erstfassung  BO/Abl. 43/2006