Verordnung über die Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung während der Covid-19-Epidemie im ersten Halbjahr 2022
                            Verordnung  über die Beschlussfassung über Geschäfte der  Bürgerversammlung während der Covid-19-Epidemie im ersten  Halbjahr 2022  vom 14. Dezember 2021 (Stand 1. Januar 2022)  Die Regierung des Kantons St.Gallen  erlässt  gestützt auf Art. 75 der Kantonsverfassung vom 10. Juni 2001  1  als Verordnung:  2
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung
                            1  Der Rat einer Gemeinde mit Bürgerversammlung kann für die Beschlussfassung  über Geschäfte, für die Gesetz oder Gemeindeordnung die Beschlussfassung an  der Bürgerversammlung vorsieht, anstelle einer Bürgerversammlung eine Urnen  -  abstimmung durchführen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Das Verfahren für die Urnenabstimmung richtet sich nach dem Gesetz über  Wahlen und Abstimmungen vom 5. Dezember 2018  3  .
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 Frist für die Beschlussfassung über Budget und Steuerfuss 2022 sowie
                            über die Jahresrechnung 2021
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Bürgerversammlung oder die Urnenabstimmung für die Beschlussfassung  über Budget und Steuerfuss des Jahres 2022 und die Jahresrechnung des Jahres
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2021 wird bis am 19. Juni 2022 durchgeführt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  sGS  111.1  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  In Vollzug ab 1. Januar 2022 bis 19. Juni 2022.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  sGS  125.3  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  2021-100  14.12.2021  01.01.2022  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            14.12.2021  01.01.2022  Erlass  Grunderlass  2021-100