Kantonsratsbeschluss über Beiträge zur Sicherstellung der kinder- und jugendpsychiatrischen Notfallversorgung im Kanton St.Gallen
                            Kantonsratsbeschluss  über Beiträge zur Sicherstellung der kinder- und  jugendpsychiatrischen Notfallversorgung im Kanton St.Gallen  vom 21. Juli 2020 (Stand 1. Juli 2020)  Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen  hat von der Botschaft der Regierung vom 14.  Januar 2020  1   Kenntnis genommen  und  erlässt  als Beschluss:  2  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Kanton St.Gallen leistet der Stiftung Kinder- und Jugendpsychiatrische  Dienste St.Gallen und der Stiftung Ostschweizer Kinderspital jährliche Beiträge an  die Sicherstellung einer kinder- und jugendpsychiatrischen Notfallversorgung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Zu diesem Zweck erhält:  a)  die Stiftung Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste St.Gallen jährlich  höchstens Fr.  980'000.–;  b)  die Stiftung Ostschweizer Kinderspital jährlich höchstens Fr.  120'000.–.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Die Beiträge nach Abs. 2 dieser Bestimmung stehen zur Hälfte bereits im Jahr
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2020 zur Verfügung.  3  Im Budget 2021 werden sie erstmals vollumfänglich einge  -  stellt.  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Regierung wird ermächtigt, in den Leistungsvereinbarungen mit der Stiftung  Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste St.Gallen (KJPD) und der Stiftung Ost  -  schweizer  Kinderspital (OKS) Vorgaben für die Sicherstellung der kinder- und ju  -  gendpsychiatrischen Notfallversorgung sowie die Modalitäten der Beitragsausrich  -  tung vorzusehen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  ABl 2020-00.015.184.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Vom Kantonsrat erlassen am 20.  Mai 2020; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig  geworden am 21.  Juli 2020; in Vollzug ab 1.  Juli 2020.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Kantonsratsbeschluss über das Budget 2020 (33.19.03).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ziff.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Art.  7   Abs. 1 RIG, sGS  125.1  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  2020-064  21.07.2020  01.07.2020  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            21.07.2020  01.07.2020  Erlass  Grunderlass  2020-064