Kantonsratsbeschluss über Erneuerung und Umbau des Theaters St.Gallen
                            Kantonsratsbeschluss  über Erneuerung und Umbau des Theaters St.Gallen  vom 4. März 2018 (Stand 4. März 2018)  Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen  hat von der Botschaft der Regierung vom 27.  Februar 2017
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Kenntnis genommen  und  erlässt  als Beschluss:  2  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 48'600'000.– für Erneuerung und Umbau  des Theaters St.Gallen werden genehmigt.  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr.  48'600'000.– gewährt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem zweiten Jahr nach  Rechtsgültigkeit dieses Erlasses innert zehn Jahren abgeschrieben.  Ziff.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorher  -  sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.  Ziff.  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderun  -  gen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektoni  -  schen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich  umgestaltet wird.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  ABl 2017, 1113 ff.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Vom Kantonsrat erlassen am 20. September 2017, in der Volksabstimmung angenommen  und rechtsgültig geworden am 4. März 2018, in Vollzug ab 4. März 2018.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  2018-033  04.03.2018  04.03.2018  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            04.03.2018  04.03.2018  Erlass  Grunderlass  2018-033