Kantonsratsbeschluss über den Bau des Unterhalts- und Handwerkszentrums der Strafanstalt Saxerriet
                            Kantonsratsbeschluss  über den Bau des Unterhalts- und Handwerkszentrums der  Strafanstalt Saxerriet  vom 21. November 2017 (Stand 21. November 2017)  Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen  hat von der Botschaft der Regierung vom 7. März 2017  1  Kenntnis genommen und  erlässt  als Beschluss:  2  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Das Bauvorhaben und der Voranschlag für die Anlagekosten von Fr.  8'000'000.–  für den Bau des Unterhalts- und Handwerkszentrums der Strafanstalt Saxerriet in  Sennwald werden genehmigt.  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des erwarteten Bundesbeitrags von  Fr.  2'000'000.– ein Kredit von Fr.  6'000'000.– gewährt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem zweiten Jahr nach  Rechtsgültigkeit dieses Erlasses innert fünf Jahren abgeschrieben.  Ziff.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die sich aus der Detailplanung ergeben,  beschliesst der Kantonsrat endgültig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  ABl 2017, 1215 ff.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Vom Kantonsrat erlassen am 20. September 2017; nach unbenützter Referendumsfrist  rechtsgültig geworden am 21. November 2017; in Vollzug ab 21. November 2017.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  2018-018  21.11.2017  21.11.2017  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            21.11.2017  21.11.2017  Erlass  Grunderlass  2018-018