Gegenrechtserklärung im Submissionswesen gegenüber dem Land Baden-Württemberg
                            Gegenrechtserklärung  im Submissionswesen gegenüber dem Land Baden-Württemberg  vom 1. September 1994 (Stand 1. Oktober 1994)  Mit Ermächtigung des Regierungsrates des Kantons St.Gallen vom 5. Juli 1994  1  gibt das Baudepartement für den Kanton St.Gallen folgende Erklärung ab:  2  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Kanton St.Gallen wird bei der Vergabe von Bauarbeiten sowie der Lieferung  von Materialien für solche Arbeiten nach der Verordnung über die Vergebung  von  staatlichen  Bauarbeiten  3  , die  der Staat ausführen  lässt, Bewerber  mit Ge  -  schäftssitz im Land Baden-Württemberg gleich behandeln wie Bewerber mit Ge  -  schäftssitz im Kanton St.Gallen, solange das Land Baden-Württemberg Gegen  -  recht hält.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Diese Regelung gilt ab 1  Oktober 1994. Das Land Baden-Württemberg hat am
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            20  August 1994 eine entsprechende Erklärung abgegeben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Regierungsratsbeschluss 1994/1043; in der Gesetzessammlung nicht veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  In Vollzug ab 1. Oktober 1994.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  nGS 20–65 (sGS  736.1  ).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  26–61  01.09.1994  01.10.1994  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            01.09.1994  01.10.1994  Erlass  Grunderlass  26–61