Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn und die Schule für technische Operationsassistenten in St.Gallen
                            Grossratsbeschluss  über den Beitritt zur Vereinbarung über die Schule für  Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn und die Schule  für technische Operationsassistenten in St.Gallen  vom 24. September 1996 (Stand 24. September 1996)  Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen  hat von der Botschaft der Regierung vom 19.  März 1996 Kenntnis genommen und  erlässt  in Anwendung von Art.  55  Ziff.  6 der Kantonsverfassung vom 16.  November 1890  1  als Beschluss:  2  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Kanton St.Gallen tritt der Vereinbarung über die Schule für Gesundheits-  und Krankenpflege Stephanshorn und die Schule für technische Operationsassis  -  tenten in St.Gallen bei.  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Regierung wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.  Ziff.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Grossratsbeschluss über die Beteiligung des Staates an der St.Gallischen  Krankenschwesternschule vom 19.  März 1968  3   wird mit Vollzugsbeginn der Ver  -  einbarung nach Ziff.  1 dieses Beschlusses aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  sGS  111.1  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  In Vollzug ab 24. September 1996.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  nGS 13–59 (sGS  312.91  ).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  31–116  24.09.1996  24.09.1996  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            24.09.1996  24.09.1996  Erlass  Grunderlass  31–116