Beschluss zur Erhebung von Studiengebühren von Studenten an der Fachhochschule Walli... (419.205)
Beschluss zur Erhebung von Studiengebühren von Studenten an der Fachhochschule Walli... (419.205)
Beschluss zur Erhebung von Studiengebühren von Studenten an der Fachhochschule Wallis für Gesundheit und Soziale Arbeit (FHW-GS)
- 1 - Beschluss zur Erhebung von Studiengebühren von Stude n ten an der Fachhochschule Wallis für Gesundheit und Soziale Arbeit (FHW - GS) vom 7. Februar 2007 ______________________________________________________________ Der Staatsrat des Kantons Wallis eingese hen das Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Schaffung der Fachhochschule Westschweiz für Gesundheit und Soziale A r- beit vom 12. September 2001; eingesehen Artikel 32 des Gesetzes zur Schaffung der Fachhochschule Wallis für Gesundhe it und Soziale Arbeit (FHW - GS) vom 22. März 2002; eingesehen den Beschluss des strategischen Ausschusses der Fachhochschule Westschweiz für Gesundheit und Soziale Arbeit vom 26. April 2002; eingesehen den Beschluss des Leitungsausschusses der Fachhochschul e Wes t- schweiz vom 19. Mai 2006; auf Antrag des Departements für Erziehung, Kultur und Sport, beschliesst:
Art. 1
1 Das jährliche Kursgeld zu Lasten der Studenten der Fachhochschule Wallis für Gesundheit und Soziale Arbeit wird auf 1000 Franken festgeleg t.
2 Das jährliche Kursgeld wird zu Beginn des Studienjahres erhoben .
3 Abgesehen von Ausnahmefällen wird die Gebühr beim Unterbruch des St u- diums nicht zurücke r stattet.
Art. 2
1 Die Einschreibegebühr wird auf 150 Franken festgelegt. Sie wird von jedem neu en Studenten verlangt, der die Absicht äu s sert, sein Studium an der FHW - GS zu absolvieren.
2 Sie muss auf jeden Fall entrichtet werden, auch wenn auf das Gesuch keine Immatrikulation folgt.
Art. 3 Der vorliegende Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht und tritt rückwi r-
kend auf den 18. September 2006 in Kraft. So beschlossen im Staatsrat zu Sitten, den 7. Februar 2007. Der Präsident des Staatsrates: Thomas Burgener Der Staatskanzler: Henri v. Roten