Gesetz zur Aufhebung einer verwaltungsinternen Beschwerdeinstanz
                            Gesetz  zur Aufhebung einer verwaltungsinternen  Beschwerdeinstanz  vom 13.11.1995 (Stand 15.03.1996)  Der Grosse Rat des Kantons Wallis  eingesehen die Artikel 55 und 31 Absatz 1 der Kantonsverfassung;  eingesehen   den  Artikel   43   des   Gesetzes  über   das   Verwaltungsverfahren  und die Verwaltungsrechtspflege vom 6. Oktober 1976;  auf Antrag des Staatsrates,  verordnet:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  In   Verwaltungssachen,   wo   die   Gesetzgebung   zwei   oder   mehr   Verwal  -  tungsbeschwerden   vorsieht,   werden   die   Beschwerdemöglichkeiten   zwi  -  schen der erstinstanzlichen Verfügung und dem Staatsrat zu Gunsten einer  einzigen Beschwerde an den Staatsrat aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Im Sinne von Artikel 1 werden abgeändert:  a)  der Artikel 56 Absatz 1 des Gesetzes über die Handelspolizei vom 20.  Januar 1969;  b)  der  Artikel   30   des   Dekretes   über   die   unschädliche   Beseitigung   von  Tierkörpern vom 12. Mai 1987;  c)  der Artikel 3 des Dekretes vom 15. November 1985 betreffend die An  -  wendung   des   Bundesgesetzes   über   die   Heimarbeit   vom   20.   März
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1981;  d)  der  Artikel   9   des   Reglementes   betreffend   den   interkommunalen   Fi  -  nanzausgleich vom 23. September 1992;  e)  die Artikel  3  Ziffer   4  und  37 Absatz   2 des   Dekretes  vom   1.   Februar
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1967 betreffend die Anwendung des Bundesgesetzes über Aufenthalt  und Niederlassung der Ausländer vom 26. März 1931.  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Alle weiteren gesetzlichen Bestimmungen, die dem Grundsatz von Artikel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 widersprechen, werden in diesem Sinne geändert.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die   beim   Inkrafttreten   dieses   Gesetzes   hängigen   Beschwerden   werden  von   derjenigen   Behörde   zu   Ende   geführt,   bei   der   sie   eingereicht   worden  sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Das vorliegende Gesetz unterliegt dem fakultativen Referendum.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Der Staatsrat setzt das Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes fest.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  Quelle Publikation
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            13.11.1995  15.03.1996  Erlass  Erstfassung  RO/AGS 1996 f 49, 475  | d 49, 482
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Quelle Publikation  Erlass  13.11.1995  15.03.1996  Erstfassung  RO/AGS 1996 f 49, 475  | d 49, 482