Kantonsratsbeschlussüber die Erstellung des «Campus Wattwil» (Ersatzneubau Kantonsschule Wattwil sowie Erneuerung und Erweiterung Berufs- und Weiterbildungszentrum Toggenburg)
                            Kantonsratsbeschluss  über die Erstellung des «Campus Wattwil» (Ersatzneubau  Kantonsschule Wattwil sowie Erneuerung und Erweiterung  Berufs- und Weiterbildungszentrum Toggenburg)  vom 17. November 2019 (Stand 17. November 2019)  Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen  hat von der Botschaft der Regierung vom 18. Dezember 2018  1   Kenntnis genom  -  men und  erlässt  als Beschluss:  2  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Das   Bauvorhaben   und   der   Voranschlag   für   die   Anlagekosten   von  Fr.  108'000'000.–   für   die   Erstellung   des   «Campus   Wattwil»   (Ersatzneubau  Kantonsschule Wattwil sowie Erneuerung und Erweiterung Berufs- und Weiter  -  bildungszentrum Toggenburg) werden genehmigt.  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 108'000'000.– gewährt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2021 innert  zehn Jahren abgeschrieben.  Ziff.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorher  -  sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  ABl 2019, 383 ff.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Vom Kantonsrat erlassen am 13.  Juni 2019, in der Volksabstimmung angenommen und  rechtsgültig geworden am 17.  November 2019, in Vollzug ab 17.  November 2019.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ziff.  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Für die Nutzung der Aussensportanlage Rietwis durch die Kantonsschule Watt  -  wil und das Berufs- und Weiterbildungszentrum Toggenburg wird die jährliche  Nutzungsentschädigung von rund 375'000 Franken, einschliesslich allfälliger An  -  passungen gemäss Nutzungsvereinbarung mit der politischen Gemeinde Wattwil  vom 23.  März 2017, genehmigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die erforderlichen Mittel werden jährlich ins Budget eingestellt, erstmals für das  Jahr des Nutzungsbeginns.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  2019-084  17.11.2019  17.11.2019  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            17.11.2019  17.11.2019  Erlass  Grunderlass  2019-084