Kantonsratsbeschluss über die Erstellung des Campus Platztor der Universität St.Gallen
                            Kantonsratsbeschluss  über die Erstellung des Campus Platztor der Universität  St.Gallen  vom 30. Juni 2019 (Stand 30. Juni 2019)  Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen  hat von der Botschaft der Regierung vom 14.  August 2018  1   Kenntnis genommen  und  erlässt  als Beschluss:  2  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Das   Bauvorhaben   und   der   Voranschlag   für   die   Anlagekosten   von  Fr.  207'000'000.– für die Erstellung des Campus Platztor der Universität St.Gallen  werden genehmigt.  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Zur   Deckung   der   Kosten   wird   nach   Abzug   des   Standortbeitrags   der   Stadt  St.Gallen von Fr.  2'000'000.–, des Beitrags der Universität von Fr.  20'000'000.– und  des   erwarteten   Bundesbeitrags   von   Fr.  25'000'000.–   ein   Kredit   von  Fr.  160'000'000.– gewährt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2021 innert  zehn Jahren abgeschrieben.  Ziff.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorher  -  sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  ABl 2018, 3372 ff.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Vom Kantonsrat erlassen am 19.  Februar 2019, in der Volksabstimmung angenommen und  rechtsgültig geworden am 30.  Juni 2019, in Vollzug ab 30.  Juni 2019.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  2019-055  30.06.2019  30.06.2019  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            30.06.2019  30.06.2019  Erlass  Grunderlass  2019-055