Beschluss betreffend den Ausweis zum Bezug von Einheimischbilletten
                            Beschluss  betreffend den Ausweis zum Bezug von  Einheimischbilletten  vom 16.11.1994 (Stand 01.12.1994)  Der Staatsrat des Kantons Wallis  eingesehen die Bundesratsverordnung über die Tarifanpassung vom 17.  Juli 1964;  eingesehen die Schaffung eines Ausweises für den Bezug von Einheimisch  -  billetten durch das Bundesamt für Verkehr;  auf Antrag des Justiz-, Polizei- und Militärdepartements,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Gemeinde ist berechtigt nachfolgende Gebühren zu erheben:  a)  Ausstellung   eines  Ausweises   für   Einheimische
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10  Franken  b)  jährliche Verlängerung der Wohnsitzbestätigung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Franken
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die festgelegten Gebühren für die alten Identitätskarten oder Wohnsitz  -  ausweise für Ausländer bleiben bis zu deren Verfall anwendbar.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der vorliegende Beschluss tritt am 1. Dezember 1994 in Kraft.  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  Quelle Publikation
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            16.11.1994  01.12.1994  Erlass  Erstfassung  RO/AGS 1994 f 113 | d
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Quelle Publikation  Erlass  16.11.1994  01.12.1994  Erstfassung  RO/AGS 1994 f 113 | d
                        
                        
                    
                    
                    
                
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