Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung des Weiterbildungszentrums Holzweid der Universität St.Gallen
                            Kantonsratsbeschluss  über die Erweiterung des Weiterbildungszentrums Holzweid der  Universität St.Gallen  vom 29. Juni 2004 (Stand 29. Juni 2004)  Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen  hat von der Botschaft der Regierung vom 6. Januar 2004 Kenntnis genommen und  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Projekt und Kostenvoranschlag von Fr.  23  950  000.– für die Erweiterung des Wei  -  terbildungszentrums Holzweid der Universität St.Gallen werden genehmigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des zu erwartenden Bundesbeitrags  von   Fr.  2  350  000.–   und   des   Kostenanteils   der   Stiftung   Alumni   HSG   von  Fr.  12  200  000.– ein Kredit von Fr.  9  400  000.– gewährt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2005 innert  zehn Jahren abgeschrieben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraus  -  sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Vom Kantonsrat erlassen am 4. Mai 2004; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig  geworden am 29. Juni 2004; in Vollzug ab 29. Juni 2004.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche  Änderungen zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen  Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umge  -  staltet wird.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Art. 7 RIG, sGS  125.1  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  39–75  29.06.2004  29.06.2004  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            29.06.2004  29.06.2004  Erlass  Grunderlass  39–75