Monitoring Gesetzessammlung

Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Bettingen... (BeE 117.220)

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Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Bettingen... (BeE 117.220)

Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Bettingen und Riehen in den Gebieten «Im Britzigerberg», «Im Linsberg» und «Im Winkel»

Gemeindegrenze Bettingen/Riehen: Vertrag Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Bettingen und Riehen in den Gebieten «Im Britzigerberg», «Im Linsberg» und «Im Winkel»
1 ) Vom 12. Oktober 1981 (Stand 22. Dezember 1981) Zwischen der Einwohnergemeinde Bettingen , vertreten durch den Gemeinderat, für diesen han - delnd die Herren Willy Müller, Gemeindepräsident, von und in Bettingen und Guido Costeggioli, Gemeindeschreiber, von Basel in Bettingen, und der Einwohnergemeinde Riehen , vertreten durch den Gemeinderat, für diesen handelnd die Herren Gerhard Kaufmann, Gemeindepräsident und Dr. André Grotsch, Gemeindeverwalter, beide von und in Riehen, wird, für Bettingen unter Vorbehalt der Ge - nehmigung durch die Gemeindeversammlung und für Riehen unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Weiteren Gemeinderat und des Referendums, Folgendes vereinbart: Art. 1
1 Die Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Bettingen und der Gemeinde Riehen in den Gebieten «Im Britzigerberg», «Im Linsberg» und «Im Winkel» wird gemäss dem Gemeindegrenzverlegungs - plan Nr. 283 des Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 21. August 1981 verlegt. Art. 2
1 Von Seiten der Einwohnergemeinde Riehen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Bettingen abgetreten: Im Britzigerberg: Die im Grenzverlegungsplan vom 21. 8. 1981 mit dem Buchstaben A bezeichnete und rot bemalte Fläche, haltend 1'372 m². Im Linsberg: Die im oben genannten Plan mit C bezeichnete und rot bemalte Fläche, hal - tend 1'098 m². Im Winkel: Die im oben genannten Plan mit E bezeichnete und rot bemalte Fläche hal - tend 659,5 m². Art. 3
1 Von Seiten der Einwohnergemeinde Bettingen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Riehen abgetreten: Im Linsberg: Die im Grenzverlegungsplan vom 21. 8. 1981 mit B bezeichnete und gelb bemalte Fläche, haltend 2'022 m². Im Linsberg: Die im oben genannten Plan mit D bezeichnete und gelb bemalte Fläche, haltend 14,5 m². Im Winkel: Die im oben genannten Plan mit F bezeichnete und gelb bemalte Fläche, hal - tend 1'093 m².
1 Die gegenseitig abzutretenden Flächen sind flächengleich und betragen je 3'129,5 m²; es entsteht so - mit keine Flächendifferenz. Art. 5
1 Die Absteckung und Vermarkung der neuen Gemeindegrenze erfolgt durch das Vermessungsamt des Kantons Basel-Stadt. Die Kosten des Grenzverlegungsplanes werden der Waldzusammenlegung Bet - tingen/Riehen belastet, während jene der Vermarkung von den Parteien je zur Hälfte getragen werden.
1) Dieser Erlass trägt ein Doppeldatum: 23. 09./12. 10. 1981. Aus softwaretechnischen Gründen kann hier nur ein Datum wiedergegeben werden.
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Gemeindegrenze Bettingen/Riehen: Vertrag Art. 6
1 Der Vertrag über die Gemeindegrenzverlegung tritt mit dem Datum der Genehmigung durch den Re - gierungsrat des Kantons Basel-Stadt in Kraft. Art. 7
1 Der Regierungsrat verfügt die entsprechenden Rechtsänderungen und meldet diese beim Grund - buchamt an; das Grundbuchamt wird zu den erforderlichen Eintragungen ermächtigt. Riehen, den 23. September 1981 Für die Einwohnergemeinde Riehen Der Gemeinderat Der Präsident: G. Kaufmann Der Gemeindeverwalter: Dr. A. Grotsch Vom Weiteren Gemeinderat genehmigt Die Präsidentin: E. Arnold Der Sekretär: Dr. A. Grotsch Bettingen, den 12. Oktober 1981 Für die Einwohnergemeinde Bettingen Der Gemeinderat Der Präsident: W. Müller Der Gemeindeschreiber: G. Costeggioli Von der Einwohnerversammlung Bettingen am 15. Dezember 1981 genehmigt. Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt am 22. Dezember 1981 genehmigt.
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