Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Riehen un... (BeE 117.200)
Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Riehen un... (BeE 117.200)
Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Riehen und Bettingen
Gemeindegrenze Bettingen/Riehen: Vertrag Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Riehen und Bettingen
1 ) Vom 29. November 1955 (Stand 23. August 1956) Zwischen der Einwohnergemeinde Riehen , vertreten durch den Gemeinderat, handelnd im Einverständnis des Weiteren Gemeinderates (Beschluss vom 16. Mai 1956), unter Vorbehalt der Zustimmung des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt, und der Einwohnergemeinde Bettingen , vertreten durch den Gemeinderat, handelnd gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 1955, unter Vorbehalt der Zustimmung des Grossen Ra - tes des Kantons Basel-Stadt, wird Folgendes vereinbart:
Artikel 1
1 Die Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Riehen und der Gemeinde Bettingen wird gemäss dem Grenzbereinigungsplan des Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 1. März 1956 verlegt.
Artikel 2
1 Von Seiten der Einwohnergemeinde Riehen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Bettingen abgetreten: die im Grenzbereinigungsplan vom 1. März 1956 mit A bezeichnete und rot bemalte Flä - che, haltend 148,5 m²; die im oben genannten Plan mit B bezeichnete und rot bemalte Fläche, haltend 359,5 m².
Artikel 3
1 Von Seiten der Einwohnergemeinde Bettingen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Riehen abgetreten: die im Grenzbereinigungsplan vom 1. März 1956 mit C bezeichnete und mit gelber Farbe hervorgeho - bene Fläche, haltend 481,0 m².
Artikel 4
1 Die Flächendifferenz von 27 m² wird der Gemeinde Riehen für die nächste Grenzbereinigung mit der Gemeinde Bettingen gutgeschrieben. Mit Rücksicht darauf, dass die Gemeinde Bettingen mit der Fläche C (gelb) einen Bauplatz an Riehen abtritt, wird die Gemeinde Bettingen bei der nächsten
1 Die Vermarkung der neuen Gemeindegrenze erfolgt durch das Vermessungsamt des Kantons Basel- Stadt. Die Vermarkungskosten werden von den Parteien je zur Hälfte getragen.
1) Dieser Erlass trägt ein Doppeldatum: 29. 11. 1955/14. 3. 1956. Aus softwaretechnischen Gründen kann hier nur ein Datum wiedergegeben wer - den.
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Gemeindegrenze Bettingen/Riehen: Vertrag
Artikel 6
1 Die Bereinigung der Grundbuchpläne erfolgt von Amtes wegen aufgrund des Grenzbereinigungspla - nes des Vermessungsamtes vom 1. 1956.
2 Der Regierungsrat von Basel-Stadt wird mit der Anmeldung des Mutationsplanes beauftragt und das Grundbuchamt zu den nötigen Eintragungen ermächtigt. Bettingen, den 29. November 1955 Für die Einwohnergemeinde Bettingen: Der Präsident: W. Senn Der Gemeindeschreiber: W. Nebiker Von der Einwohnergemeindeversammlung genehmigt: Bettingen, den 6. Dezember 1955 Riehen, den 14. März 1956 Für die Einwohnergemeinde Riehen: Gemeinderat Riehen Der Präsident: W. Wenk Der Gemeindeschreiber: R. Schmid Vom Weiteren Gemeinderat genehmigt: Riehen, den 16. Mai 1956 Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt genehmigt: Basel, den 22. Juni 1956 Vom Grossen Rat genehmigt: Basel, den 6. Juli 1956
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