Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Regierungsrat des Kantons St.Gallen über die Befreiung von Zuwendungen an gemeinnützige und wohltätige Zwecke von der Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuer
                            Vereinbarung  zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem  Regierungsrat des Kantons St.Gallen über die Befreiung von  Zuwendungen an gemeinnützige und wohltätige Zwecke von der  Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuer  vom 22. Juni 1957 (Stand 22. Juni 1957)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Regierungen des Fürstentums Liechtenstein und des Kantons St.Gallen erklä  -  ren, gegenseitig Zuwendungen an gemeinnützige und wohltätige Zwecke von der  Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuer zu befreien, gleichgültig ob die  genannten Zwecke im Fürstentum Liechtenstein oder im Kanton St.Gallen erfüllt  werden.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die beiden Regierungen sind jederzeit unter Beobachtung einer Kündigungsfrist  von sechs Monaten berechtigt, von dieser Vereinbarung zurückzutreten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  nGS 1, 120. In Vollzug ab 22. Juni 1957.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Vgl. Art. 155 Abs. 2 StG, sGS  811.1  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  1, 120  22.06.1957  22.06.1957  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            22.06.1957  22.06.1957  Erlass  Grunderlass  1, 120