Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kantonsbibliothek
                            * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  Benutzungs  - und Gebührenreglement Aargauer  Kantonsbibliothek  Vom 18. Oktober 2016 (Stand 1. Januar 2017)  Die Kantonsbibliothek des Kantons Aargau,  gestützt auf § 17 Abs. 3 des Kulturgesetzes (KG) vom 31. März 2009  1)  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Allgemeines
§ 1 Zuga ngsberechtigung
                            1   Die   Aargauer Kantonsbibliothek   ist öffentlich und jedermann zugänglich.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Öffnungszeiten
                            1   Die  Aargauer  Kantonsbibliothek  ist  das  ganze  Jahr  geöffnet.  Die  Öffnungszeiten  sind:  a)  Montag bis Mittwoch und Freitag  08.30  -  18.00 Uhr,  b)  Do  nnerstag  08.30  -  20.00 Uhr,  c)  Samstag  08.30  -  16.00 Uhr.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Befristete  Abweichungen  der  Öffnungszeiten  und  die  Schliessung  an  Feiertagen  sowie  bei  besonderen  Anlässen  werden  von  der  Bibliotheksleitung  festgelegt  und  auf der Webseite der   Aargauer Kantonsbibliothek öffentlich bekannt gemacht.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Einschreibung und Benutzungsausweis
                            1   Für  die  Bestellung  und  Ausleihe  von  Medien  wird  ein  Benutzungsausweis  benö-  tigt.  Die  Einschreibung  erfolgt  online  oder  vor  Ort.   Der  Benutzungsausweis  wird  anschliessend gegen Vor  lage eines amtlichen Ausweises (Identitätskarte, Pass, Fü  h-  rerausweis) vor Ort ausgestellt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)     SAR  495.200
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Folgende Benutzungsausweise sind erhältlich:  a)  Jahrespass;     365     Tage     gültig     und     berechtigt     zur     Nutzung     des  E-Medienangebots   sowie  zur  Ausleihe  von  bis  zu  80  physischen  Medien  gleichzeitig,  b)  Monatspass;     28     Tage     gültig     und     berechtigt     zur     Nutzung     des  E-Medienangebots   sowie  zur  Ausleihe  von  bis  zu  10  physischen  Medien  gleichzeitig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   Der Benutzungsausweis ist persönlich und   nicht übertragbar.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4   Namensänderungen  und  der  Verlust  des  Benutzungsausweises  sind  der   Aargauer  Kantonsbibliothek    umgehend    mitzuteilen.   Änderungen    der    Postanschrift,    der  E-Mail  -Adresse   und  der  Telefonnummer  müssen  über  das  Online  -Benutzungskonto  selbst vorgenommen oder   der Aargauer Kantonsbi  bliothek mitgeteilt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 Lesesaal
                            1   Die   Benutzung   des   Lesesaals   und   die   Konsultation   von   Medien   inne  r-  halb   der   Aargauer Kantonsbibliothek sind  unentgeltlich und erfordern keinen Benut-  zungsausweis.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5 Umgang mit Personendaten
                            1   Die  von  der  Aargauer  Kantonsbibliothek   von  den  Benutzerinnen  und  Benutzern  erhobenen  Personendaten  werden  gespeichert  und  ausschliesslich  für  den  Bibli  o-  theksgebrauch verwendet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Zwei Mal pro Jahr   werden die Daten der Personen mit abgelaufenem Benutzung  s-  ausweis   gelö  scht,   sofern   sämtliche   ausgeliehenen   Medien   zurückgegeben   wu  r-  den   und  keine Gebührenzahlungen ausstehend sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Ausleihe
§ 6 Grundsatz
                            1   Eingeschriebene Benutzerinnen und Benutzer sind berechtigt, Medien nach Hause  auszuleihen und das E  -Medienangebot zu   nutzen. Bei jeder Ausleihe ist ein gültiger  Benutzungsausweis vorzulegen oder die Ausweisnummer anzugeben.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 7 Ausleihfristen und Verlängerungen
                            1   Die   Ausleihfrist   für   Bücher   und   Zeitschriftenbände   beträgt   28   Tage;   sie  wird   zweimal  automatisch  um  je  28  T  age  verlängert.  Danach  kann  die  Benutzerin  oder der Benutzer die Ausleihfrist über das Benutzungskonto bis drei weitere Male  um jeweils 28 Tage verlängern. Verlängerungen sind jeweils nur möglich, wenn das  betreffende  Medium  nicht  von  einer  anderen   Person  reserviert  ist  und  der  Benu  t-  zungsausweis  noch  mindestens  29  Tage  gültig  ist.  Bei  einer  Reservation  wird  das  Medium nach Ablauf   der   Leihfrist  zurückgerufen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Für Zeitschriften, CDs und DVDs beträgt die Ausleihfrist 14   Tage ohne Verläng  e-  rungsmöglichkeit.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   Die  Verantwortung  für  die  Einhaltung  der  Ausleihfrist  liegt  bei  der  Benutz  e-  rin   oder  dem  Benutzer.  Die  Leihfristen  und  Verlängerungen  können  über  das  pe  r-  sönliche Benutzungskonto   eingesehen werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 8 Rückgabe
                            1   Die Rückgabe von entliehenen Medien is  t am Bibliotheksschalter, über die Rück-  gabebox sowie per Post möglich.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Als  Rückgabedatum  gilt  in  jedem  Fall  der  Zeitpunkt  der  Rückbuchung  durch  die  Aargauer Kantonsbibliothek.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 9 Ausleihbeschränkungen
                            1   Ältere  Bestände,  Karten,  Musiknoten  und   weitere  im  Katalog  entsprechend  g  e-  kennzeichnete Medien können nicht   ausgeliehen werden. Sie können   in der Aarga  u-  er  Kantonsbibliothek  gegen  Hinterlegung  eines  Pfandes  (Benutzungsausweis  oder  amtlicher  Ausweis)  eingesehen  werden.  Das  Bibliothekspersonal  kann  den  Ort    und  die Modalitäten der Einsichtnahme festlegen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Das Bibliothekspersonal kann die Ausleihe von Medien, die sich in einem schlec  h-  ten Zustand befinden, untersagen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 10 Mahnungen
                            1   Nach  Ablauf  der  Ausleihfrist  wird  eine  Erinnerung   zugestellt.  Ist  k  eine  Verläng  e-  rung   möglich, sind die Medien umgehend zurückzugeben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   10 Tage nach Ablauf der Ausleihfrist wird eine erste Mahnung zugestellt. 10 Tage  nach der ersten Mahnung wird eine zweite Mahnung und  10 Tage nach der zweiten  Mahnung eine dritte Mahnung   zugestellt. Dritte Mahnungen werden per A  -Post Plus  versandt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   Werden   die  ausgeliehenen  Medien  innert  fünf  Tagen  seit  Zustellung  der  dritten  Mahnung nicht zurückgegeben, nimmt die Aargauer Kantonsbibliothek eine Ersat  z-  beschaffung vor.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 11 Umgang mi t Bibliothekseigentum, Beschädigung, Verlust
                            1   Die  Benutzerinnen  und  Benutzer  sind  zum  schonenden  Umgang  mit  dem  Bibli  o-  thekseigentum verpflichtet. Von einem guten Zustand des Mediums bei der Ausleihe  wird ausgegangen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Für  abhanden  gekommene  oder  beschädi  gte  Medien  ist  Ersatz  zu  leisten,  auch  wenn  kein  eigenes  Verschulden  besteht.  Für  Verluste  oder   Schäden  stellt  die  Aa  r-  gauer  Kantonsbibliothek  der  Benutzerin  oder  dem  Benutzer  die  Kosten  für  die  E  r-  satzbeschaffung  oder  die  Reparatur,   eine  Bearbeitungsgebühr   sowie  die  Kosten  für  die Rechnungsstellung   in Rechnung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   Mit  dem  Einverständnis  der  Aargauer  Kantonsbibliothek  können  die  Benutzeri  n-  nen und Benutzer   für ein verlorenes oder beschädigtes Medium   selber ein Ersatzex-  emplar beschaffen.
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Dienstleistun gen
§ 12 Fernleihe
                            1   Die Aargauer Kantonsbibliothek kann Medien, die in ihrem Katalog nicht nachg  e-  wiesen  sind,   aus  dem  In  -   und  Ausland  bestellen.  Für  die  Inanspruchnahme  di  e-  ser   kostenpflichtigen  Dienstleistung   ist  ein  gültiger  Benutzungsausweis  erforde  r-  lich.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 13 Kopien, Scans und Reproduktionen
                            1   Im  Rahmen  der  geltenden  Urheberrechtsgesetzgebung  dürfen  aus  den  Beständen  der  Aargauer  Kantonsbibliothek  Kopien  und  Reproduktionen  angefertigt  werden.  Ein Kopiergerät steht gegen Gebühr zur Verfügung. Dokumente können auch selber  fotografiert werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Die Anfertigung von Scans und Reproduktionen kann der Aargauer Kantonsbibli  o-  thek in Auftrag gegeben werden und ist kostenpflichtig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   Bei  Medien,  die  nicht  ausgeliehen  werden  dürfen,  kann  aus  konservatorischen  Gründen die Anfertigung von Kopien und Reproduktionen verweigert werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 14 Internetzugang
                            1   Die  Aargauer  Kantonsbibliothek  stellt  in  ihren  Räumlichkeiten  einen  Internetz  u-  gang zur Verfügung.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 15 Führungen
                            1   Die Aargauer Kantonsbibliothek kann auf Anfr  age hin Führungen und Recherche-  schulungen durchführen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 16 Veranstaltungen
                            1   Die  Aargauer  Kantonsbibliothek  kann  Lesungen  und  andere  Veranstaltungen  durchführen. Es können Eintrittspreise erhoben werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Die  Räumlichkeiten  der  Aargauer  Kantonsbiblioth  ek  stehen   für  Veranstaltungen
                        
                        
                    
                    
                    
                4. Weitere Bestimmungen
§ 17 Verhaltensregeln
                            1   Benutzerinnen  und  Benutzer  haben  sich  in   der  Aargauer  Kantonsbibliothek  so  zu  verhalten, dass andere Personen nicht beeinträchtigt werden und der   Bibliotheksb  e-  trieb nicht behindert wird.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   In der Kantonsbibliothek gilt striktes Rauchverbot. Das Konsumieren von Geträ  n-  ken und Esswaren   ist  einzig im Pausenraum gestattet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 18 Verstösse
                            1   Bei  Verstössen  gegen  die  Benutzungsordnung,  Störung  des  Bibliotheksbetriebs  oder  Schädigung  des  Bibliothekseigentums  kann  das  Benutzungsrecht  zeitweise  eingeschränkt, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen dauerhaft aufge-  hoben werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Zi  vil  -  und   strafrechtliche Verfahren bleiben   vorbehalten.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 19 Haftung
                            1   Die Haftung der Aargauer Kantonsbibliothek wird in rechtlich zulässigem Umfang  ausgeschlossen.
                        
                        
                    
                    
                    
                5. Gebühren
§ 20 Benutzungsausweis
                            1   Jahrespass:  a)  Personen bis zum vollendeten 21. A  ltersjahr  unentgeltlich,  b)  Personen  in  Ausbildung  vom  22.  bis  zum  vollende-  ten   26. Altersjahr  Fr. 20.  –,  c)  übriger Personenkreis und Institutionen  Fr. 40.  –,  d)  Angestellte der kantonalen Verwaltung  unentgeltlich.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Monatspass:  Fr. 10.  –.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   Ersatz  Benutzungsausweis:  Fr. 5.  –.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 21 Mahngebühren
                            1   Folgende Mahngebühren werden in Rechnung gestellt:  a)  Erinnerung nach Ablauf der Leihfrist  unentgeltlich,  b)  1. Mahnung  Fr. 10.  – pro Medium,  c)  2. Mahnung  Fr. 10.  – pro Medium,  d)  3. Mahnung  Fr. 15.  – pro Medium.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 22 Ersatzbeschaffung von Medien
                            1   Folgende  Kosten  werden  bei  der  Ersatzbeschaffung  von  Medien  in  Rechnung  g  e-  stellt:  a)  Ersatzbeschaffung durch die Benutzerin beziehungswe  i-  se den Benutzer  unentgeltlich,  b)  Ersatzbeschaffung durch die Aarga  u-  er Kantonsbibliothek  Kaufpreis plus Bearbeitungsgebühr Fr. 30.  –,  c)  Rechnungsstellung  Fr. 10.  –.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 3 Fotokopien, Scans, Reproduktionen
                            1   Für Fotokopien  gelten folgende Tarife:  a)  Schwarzweiss  -Kopie A4/A3  Fr.  –.20 / Fr.  –.40,  b)  Farbkopie A4/A3  Fr. 1.  – / Fr. 2.  –.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Für Scanaufträge (scannen durch die Aargauer Kantonsbibliothek) werden folge  n-  de Kosten in Rechnung   gestellt:  a)  1–20 Seiten  Fr. 8.  –,  b)  pro weitere angefangene 20 Seiten  Fr. 8.  –.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   Professionelle Reproduktionen:       Preis auf Anfrage.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 24 Schliessfächer
                            1   Schliessfächer können zu folgenden Tarifen gem  ietet werden:  a)  Tagesmiete  unentgeltlich (Depot Fr. 1.  –),  b)  Monatsmiete (28 Tage)  Fr. 5.  – (plus Depot Fr. 30.  –).
                        
                        
                    
                    
                    
                § 25 Postversand und IDS -Kurier
                            1   Für den inländischen Postversand werden  folgende Kosten in Rechnung gestellt:  a)  Medienversand  Fr. 8.  – pro Paket,  b)  Rücksendungen  von  Fernleihmedien  aus  der  Aargauer  Kantonsbibliothek durch Gemeindebibliotheken  unentgeltlich.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Lieferservice  des  IDS  -Kuriers  (Informationsverbund  Deutschschweiz)  für  die  B  e-  stellung  von  Medien  aus  auswärtigen  Bibliotheken  in  die    Aargauer  Kantonsbibli  o-  thek:     Fr. 5.  – pro Medi  um.
                        
                        
                    
                    
                    
                6. Schlussbestimmungen
§ 26 Gerichtsstand
                            1   Bei vertraglichen Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Aarau.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 27 Inkraftt reten
                            1   Dieses Benutzungs  -  und Gebührenreglement tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.  Aarau, 18. Oktober 2016  Aargauer Kantonsbibliothek  A  NDREA  V  OELLMIN  Vom Regierungsrat genehmigt am: 2. November 2016