Regierungsratsbeschluss betreffend Stellvertretungsdienst der Bezirksämter
                            vom 8. April 1975  Für  den  Bereich  der  Strafverfolgung  wird  bei  den  Bezirksämtern  über die Wochenende und die Feiertage ein Pikettdienst eingeführt.  Die  Statthalter  und  Vize-Statthalter  je  zweier  Bezirke  lösen  sich  in  der   Dienstleistung   über   Wochenende   und   Feiertage   in   regel-  mässigem Turnus mit Verantwortungsbereich für beide Bezirke ab.  Die Zusammenlegung der Bezirke  folgt  dem  Beispiel  des  Regional-  dienstes der Kantonspolizei.