Gegenrechtserklärung im Submissionswesen gegenüber dem Kanton Appenzell I.Rh.
                            Gegenrechtserklärung  im Submissionswesen gegenüber dem Kanton Appenzell I.Rh.  vom 27. Februar 1995 (Stand 1. März 1995)  Mit Ermächtigung des Regierungsrates des Kantons St.Gallen vom 5.  Juli 1994  1  gibt das Baudepartement für den Kanton St.Gallen folgende Erklärung ab:  2  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Kanton St.Gallen wird bei der Vergabe von Bauarbeiten sowie der Lieferung  von Materialien für solche Arbeiten nach der Verordnung über die Vergebung  von staatlichen Bauarbeiten  3  , die der Staat ausführen lässt, Bewerber mit Ge  -  schäftssitz im Kanton Appenzell I.Rh. gleich behandeln wie Bewerber mit Ge  -  schäftssitz im Kanton St.Gallen, solange der Kanton Appenzell I.Rh. Gegenrecht  hält. Sollte der Kanton St.Gallen diese Praxis ändern wollen, wird er dies dem  Kanton Appenzell I.Rh. sechs Monate im voraus schriftlich anzeigen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Diese Regelung gilt ab 1.  März 1995. Der Kanton Appenzell I.Rh. hat am 7.  Fe  -  bruar 1995 eine entsprechende Erklärung abgegeben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Regierungsratsbeschluss 1994/1043; in der Gesetzessammlung nicht veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  In Vollzug ab 1. März 1995.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  nGS 20–65 (sGS  736.1  ).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  30–51  27.02.1995  01.03.1995  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            27.02.1995  01.03.1995  Erlass  Grunderlass  30–51