Kantonsratsbeschluss über die Förderbeiträge an die Vereinigung der Gemeinden Brunnadern, St.Peterzell und Mogelsberg zur Gemeinde Neckertal
                            Kantonsratsbeschluss  über die Förderbeiträge an die Vereinigung der Gemeinden  Brunnadern, St.Peterzell und Mogelsberg zur Gemeinde  Neckertal  vom 15. April 2008 (Stand 1. Januar 2009)  Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen  hat von der Botschaft der Regierung vom 4. September 2007 Kenntnis genommen  und  erlässt  gestützt auf Art.  17  ff. des Gemeindevereinigungsgesetzes vom 17.  April 2007  1  als Beschluss:  2  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Kanton St.Gallen leistet an die Vereinigung der Gemeinden Brunnadern,  St.Peterzell und Mogelsberg zur Gemeinde Neckertal Förderbeiträge im Gesamt  -  betrag von höchstens Fr.  10  500  000.–.  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Zulasten   der   Verwaltungsrechnung   2008   wird   folgender   Nachtragskredit  gewährt: 3150.360 Amt für Gemeinden/Staatsbeiträge Fr.  10  500  000.–
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Zur Deckung des Kredits erfolgt eine Entnahme von höchstens Fr.  10  500  000.–  aus dem besonderen Eigenkapital (zugunsten Konto 5509.488 «Verschiedene Auf  -  wendungen und Erträge/Entnahme aus Eigenkapital» im Finanzdepartement).  Ziff.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt:  a)  mittels einmaliger Auszahlung des Entschuldungsbeitrags nach Annahme des  vorliegenden Beschlusses (Fr.  1  297  000.– an die Gemeinde Brunnadern);
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  sGS  151.3  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Vom Kantonsrat erlassen am 20. Februar 2008; nach unbenützter Referendumsfrist rechts  -  gültig geworden am 15. April 2008; in Vollzug ab 1. Januar 2009.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)  mittels einmaliger Auszahlung des Startbeitrags zum Zeitpunkt der Gründung  der Gemeinde Neckertal (Fr.  6  467  000.– an die Gemeinde Neckertal);  c)  mittels Auszahlung nach Massgabe der tatsächlichen Aufwendungen und  nach Prüfung durch das Amt für Gemeinden mit der Schlussrechnung der je  -  weiligen   Vorhaben   für   die   Beiträge   an  fusionsbedingten   Mehraufwand  (höchstens Fr.  2  736  000.– an die Gemeinde Neckertal).  Ziff.  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Erlass steht unter der Voraussetzung, dass die Gemeinden St.Peterzell,  Brunnadern und Mogelsberg ihre Vereinigung zur Gemeinde Neckertal beschlies  -  sen.  Ziff.  5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Art.  7   RIG, sGS  125.1  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  43–146  15.04.2008  01.01.2009  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            15.04.2008  01.01.2009  Erlass  Grunderlass  43–146