Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Appenzell A.Rh. über die Anerkennung von gastgewerblichen Fähigkeitsausweisen
                            Gegenrechtserklärung  gegenüber dem Kanton Appenzell A.Rh. über die Anerkennung  von gastgewerblichen Fähigkeitsausweisen  vom 20. Oktober 1987 (Stand 1. Januar 1988)  Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen  erlassen  in Anwendung von Art. 73 Abs. 2 des Gastwirtschaftsgesetzes vom 1.  Dezember
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1983  1  als Gegenrechtserklärung:  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die vom Kanton Appenzell A.Rh. ausgestellten gastwirtschaftlichen Fähigkeits  -  ausweise Kat. A werden im Kanton St.Gallen anerkannt, sofern sie aufgrund einer  Prüfung erteilt worden sind und der Bewerber sich einer Ergänzungsprüfung in  Gesetzeskunde (Gastwirtschaftsgesetz  3  ) unterzieht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Regierungsrat behält sich vor, von dieser Gegenrechtserklärung unter Ein  -  haltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zurückzutreten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Diese Gegenrechtserklärung wird ab 1.  Januar 1988 angewendet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  sGS  553.1  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  In Vollzug ab 1. Januar 1988.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  sGS  553.1  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  22–85  20.10.1987  01.01.1988  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            20.10.1987  01.01.1988  Erlass  Grunderlass  22–85