Kantonsratsbeschluss über die Umsetzung der Erweiterung und Erneuerung des Hauses 02 am Kantonsspital St.Gallen nach Übertragung der Spitalimmobilien
                            Kantonsratsbeschluss  über die Umsetzung der Erweiterung und Erneuerung des Hauses
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            02 am Kantonsspital St.Gallen nach Übertragung der  Spitalimmobilien  vom 29. November 2016 (Stand 1. Januar 2017)  Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen  hat von der Botschaft der Regierung vom 22.  März 2016  1    Kenntnis genommen  und  beschliesst:  2  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die zuständige Spitalanlagengesellschaft setzt den Kantonsratsbeschluss über die  Erweiterung und Erneuerung des Hauses 02 am Kantonsspital St.Gallen vom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            31.  Januar 2017  3   auf eigene Rechnung um.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die bis zum Zeitpunkt der Übertragung des Grundstücks 01576C aufgelaufenen  Kosten für das Projekt nach Abs.  1 dieser Bestimmung werden von der zuständi  -  gen Spitalanlagengesellschaft getragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Der Verwaltungsrat der zuständigen Spitalanlagengesellschaft beschliesst über  Änderungen am Projekt nach Abs.  1 dieser Bestimmung, die aus betrieblichen  oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt nicht we  -  sentlich umgestalten. Weitere Änderungen am Projekt bedürfen der Genehmi  -  gung durch die Regierung.  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Regierung kann der zuständigen Spitalanlagengesellschaft für die Finanzie  -  rung des Projekts nach Ziff.  1 Abs.  1 dieses Erlasses ein rückzahlbares Darlehen im  Umfang des im zugehörigen Kantonsratsbeschluss bewilligten Kredits ausrichten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  ABl 2016, 1188 ff.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  In Vollzug ab 1.  Januar 2017.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  sGS  321.916.4  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Darlehen werden basierend auf einem zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung  geltenden und der Refinanzierung des Kantons angepassten Zinssatz mit einer  Laufzeit von höchstens zehn Jahren verzinst. Der Zinssatz wird nach Ablauf der  Laufzeit den aktuellen Konditionen angepasst.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  -  29.11.2016  01.01.2017  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            29.11.2016  01.01.2017  Erlass  Grunderlass  -