Grossratsbeschluss über den Unterhalt der von den aargauischen Nebenbahnen befahrenen Landstrassen
                            1  Grossratsbeschluss  über den Unterhalt der von den aargauischen  Nebenbahnen befahrenen Landstrassen   1)  Vom 14. März 1960  Der Grosse Rat des Kantons Aargau  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            1  und    die    Wynental-Suhrental-Bahn  werden      vom      Unterhalt      der  konzessionsgemäss      befahrenen  Landstrassenstrecken vollständig entlastet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  hnitte erfolgt in Verbindung mit dem  übrigen  Strassenunterhalt.  Die  Ko  Gemeinden gemäss den  geltenden Vorschriften zu verteilen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Allfällige  Schäden,  die  ausschliess  lich  durch  den  Bahnbetrieb  verursacht  sind, werden zu Lasten der be  treffenden Bahnunternehmung behoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3
                            Soweit  die  Bahnen  über  ein  Eigentrasse    verfügen,  haben  sie  für  dessen  Unterhalt selbst aufzukommen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  die Beitragsleistung der Bremgarten-  Dietikon-Bahn, der Wyne  ntalbahn und der Aarau-Schöftland-Bahn an die  Kosten       des       Strassenumba  Strassenunterhaltspflicht  vom  15.  Dezember  1930,  13.  Juli  1933  und  30.  Oktober 1933 sind aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  Heute: Kantonsstrassen