Gesetz über den Anschluss der Lehrer und Lehrerinnen der Volksschule an eine für das Personal der Staatsverwaltung zu errichtende Ausgleichskasse für die Ausrichtung von Kinderzulagen
                            1  Gesetz  über den Anschluss der Lehrer und Lehrerinnen  der Volksschule an eine für das Personal der  Staatsverwaltung zu errichtende Ausgleichskasse  für die Ausrichtung von Kinderzulagen  Vom 24. August 1942  Der Grosse Rat des Kantons Aargau,  gestützt auf Art. 65 der Staatsverfassung   1)  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Der Grosse Rat wird ermächtigt,  für die Ausrichtung von Kinderzulagen  an  hauptamtlich  angestellte  Lehrer  und  Lehrerinnen  der  Volksschule,  in  Verbindung  mit  einer  für  das  Persona  l  der  Staatsverwaltung  zu  gründen-  den  Kasse,  eine  Ausgleichskasse  zu  errichten  mit  Beiträgen  der  Lehrer  und  Lehrerinnen  von  höchstens  einem  gleich hohen Beiträgen des Kantons.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2    Der  Grosse  Rat  stellt  hierüber  in  einer  Verordnung   2)    die  erforderlichen  Vorschriften auf.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   Dieses Gesetz tritt nach seiner  Annahme durch das Volk in Kraft.  Inkrafttreten: 25. Oktober 1942
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  AGS   Bd.   1   S.   1;   der   genannten   Be  stimmung   entspricht   heute   §   82   der  Verfassung des Kantons Aargau vom 25.  Juni 1980, in Kraft seit 1. Januar 1982  (SAR 110.000).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  Heute: Dekret