Gebührenverordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel
                            Messen und Märkte: Gebührenverordnung  Gebührenverordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel  Vom 11. August 2009 (Stand 29. März 2015)  Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,  gestützt auf das Gesetz über die Verwaltungsgebühren vom 9. März 1972
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            1  Die Fachstelle Messen und Märkte der Abteilung Aussenbeziehungen und Standortmarketing des  Präsidialdepartements des Kantons Basel-Stadt erhebt folgende Standplatzgebühren, und zwar pro  Standplatz und Veranstaltung:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Für spezielle Geschäfte etc., die nicht veranstaltungstypisch sind, aber zur Attraktivitätssteigerung  der Veranstaltung beitragen, kann die Gebühr reduziert werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            1  Zusätzliche Leistungen für Werbung, Administration, Logistik, Energie, Reinigung, Instandstellung,  Dekoration, Abfallentsorgung, Wasser- und Abwasserleitungen usw. hat der Bewilligungsnehmer  bzw. die Bewilligungsnehmerin bei sämtlichen Messen und Märkten selbst zu organisieren und zu be  -  zahlen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3
                            1  Für den Erlass einer begründeten Ablehnungsverfügung erhebt die Abteilung Aussenbeziehungen  und Standortmarketing eine Gebühr in der Höhe von CHF 200.  Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird am 1. Januar 2010 wirksam. Auf den gleichen Zeitpunkt  wird die Gebührenverordnung betreffend Messen und Märkte vom 17. Juni 2003 aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  SG  153.800  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  Für die Standplatzgebühren siehe Anhang.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anhang zu § 1  Abs. 1  Die Fachstelle Messen und Märkte der  Abteilung Aussenbeziehungen und Standortmarketing des  Präsidialdepar  -  tements  des  Kantons  Basel  -  Stadt  erhebt  folgende  Standplatzgebühr  en,  und  zwar  pro  Standplatz  und  Veranstal  -  tung:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Basler Herbstmesse:
                            1  )  Kindergeschäfte  Kategorie 1  Fahrgeschäfte für Kinder,  weitere Kinderattraktionen  CHF 50 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Fahrgeschäfte  Kategorie 2  Allgemeine Fahrgeschäfte,  bis 100 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  CHF  100 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  deren Gebühren nicht  101 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  bis 200 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  CHF 45 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  anderweitig geregelt sind  201 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  bis 500 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  CHF 35 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  ab 501 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  CHF 15 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Kategorie 3  Autoscooter und Geisterbahnen  mit fahrenden  Fahrgastgondeln  CHF 45 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Schiess  -  und  Spielgeschäfte  Kategorie 4  Schiess  -  und Spielgeschäfte  CHF 150 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Kategorie 5  Schiess  -  und Spielgeschäfte,  Rund  -  Pavillons  CHF 130 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Verpflegungs  -  und Süsswarengeschäfte  Kategorie 6  Verpflegungsgeschäfte  bis 20 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  CHF 450 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  ohne Süsswarengeschäfte  ab 21 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  CHF 400 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Es werden nur Verkaufs  -  und Pr  oduktionsflächen ohne Dachmasse  verrechnet.  Separate Steh  -  oder Sitzflächen  CHF 30 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Separate Lagerflächen  CHF 20 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Kategorie 7  Süsswarengeschäfte und  bis 12 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  CHF 300 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Marronigeschäfte  ab 13 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  CHF 250 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Es werden nur Verkaufs  -  und Pr  oduktionsflächen ohne Dachmasse  verrechnet.  Separate Steh  -  oder Sitzflächen  CHF 30 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Separate Lagerflächen  CHF 20 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Handelsgeschäfte  Kategorie 8  Handelsgeschäfte,  CHF 210 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  staatliche Einheiten;  zuzügl. MWSt  Marktbuden  staatliche Einheiten;  CHF 160 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Marktstände  zuzügl. MWSt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  Ziff. 1 geändert durch RRB vom 24. 3. 2015  (wirksam seit 29. 3. 2015).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Handelsgeschäfte,  bis 12 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  CHF 150 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  eigene Einheiten  ab 13 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  CHF 100 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  eigene Einheiten  CHF 15  pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  «Häfelimärt»  Fahrzeuge  Kategorie 9  Wohnmobile, Wohn  -  ,  CHF 15 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Küchen  -  , Stallwagen, etc.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Basler Weihnachtsmarkt:
                            Handelsgeschäfte  Kategorie 1  Handelsgeschäfte,  CHF 400 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  staatliche  Einheiten;  zuzügl. MWSt  Marktbuden  Kategorie 2  Eigene Einheiten  bis 18 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  CHF 350 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            19 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  bis 30 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  CHF 100 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  ab 31 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  CHF 50 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Verpflegungs  -  und Süsswarengeschäfte  Kategorie 3  Verpflegungsgeschäfte  CHF 500 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  ohne Süsswarengeschäfte  Es werden nur Verkaufs  -  und Pr  oduktionsflächen ohne Dachmasse  verrechnet.  Separate Steh  -  oder Sitzflächen  CHF 50 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Separate Lagerflächen  CHF 20 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Kategorie 4  Süsswarengeschäfte und  CHF 450 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Marronigeschäfte  Es werden nur Verkaufs  -  und Produ  ktionsflächen ohne Dachmasse  verrechnet.  Separate Steh  -  oder Sitzflächen  CHF 30 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Separate Lagerflächen  CHF 20 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Fahrgeschäfte  Für  Fahrgeschäfte,  die  für  den  Ba  sler  Weihnachtsmarkt  zugelassen  werden,  gelten  die  Gebühren  der  Basler  Herbstmesse.
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Basler Stadtmarkt:
                            Handelsgeschäfte mit Jahresbewilligung  Kategorie 1  Teilnahme pro Woche:  bis 6 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  CHF 50 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  (Mindestbelegung)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  –  6 Tage  ab 7 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  zusätzlich  CHF 4 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  (Berechnung pro Monat)  Teilnahme pro Woche:  bis 6 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  CHF 3.50  pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  (Mindestbelegung)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  –  4 Tage  ab 7 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  zusätzlich  CHF 0.50 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  (Berechnung pro Tag)  Alle Handelsgeschäfte mit Jahresbewilligung erhalten jeweils eine  Monatsrechnung. Teilnahmen au  s-  ser  halb  der  angemeldeten  Markttage  werden  separat  verrechnet.  Die  ang  emeldeten  Tage  sind  einz  u-  halten,  andernfalls ein anderer Tarif zur Anwendung gelangen kann.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Handelsgeschäfte ohne Jahresbewilligung  Kategorie 2  Tagesgebühr:  bis 6 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  CHF 3.50 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  (Mindestbelegung)  ab 7 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  zusätzlich  CHF 0.50 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Administrationsgebühr pro Teilnahme  CHF 10  Die Gebühren für Handelsgeschäfte ohne  Jahresbewilligung sind jeweils  vor Ort bar zu bezahlen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            .  Verpflegungsgeschäfte mit Jahresbewilligung  Kategorie 3  Teilnahme pro Woche:  bis 6 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  CHF 60 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  (Mindestbelegung)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  –  6 Tage  ab 7 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  zusätzlich  CHF 10 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  (Berechnung pro Monat)  Alle Verpflegungsgeschäfte  mit Jah  resbewilligung erhalten jeweils  eine  Monatsrechnung. Geschäfte,  die s  o  wohl Handels  -  wie auch Verpflegungsware  anbieten, werden gemä  ss der  entsprechenden Kat  e-  gorie verrechnet,  sofern ein klar getrennt  er Verkauf mit separater  Theke stattfindet. Sollte ein  e räu  m-  lich  klare  Unterscheidung  nicht  möglich  sein,  kommen  die  Gebühre  n  für  Verpflegungsgeschäfte  mit  Jahresbewilligung zur Anwendung.
                        
                        
                    
                    
                    
                4. N euwarenmarkt:
                            Neuwarengeschäfte mit Jahresbewilligung  Kategorie 1  Standplatzgebüh  r mit mindestens 2 Laufmetern  CHF 10 pro Laufmeter  Gebührenzuschlag für Tiefen von mehr als 3 Metern pro Tag  CHF 10 pro Tiefenmeter  Neuwarengeschäfte  mit  einer  Jahresbewi  lligung  erhalten  eine  Reduktion  von  10%  auf  den  Jahresg  e-  samtbetrag.  Neuwarengeschäfte ohne Jahresbewilligung  Kategorie 2  Standplatzgebüh  r mit mindestens 2 Laufmetern  CHF 10 pro Laufmeter  Gebührenzuschlag für Tiefen von mehr als 3 Metern pro Tag  CHF 10 p  ro Tiefenmeter  Verpflegungs  -  und Süsswarengeschäfte mit Jahresbewilligung  Kategorie 3  Standplatzgebüh  r mit mindestens 2 Laufmetern  CHF 20 pro Laufmeter  Verpflegungs  -  und  Süsswarenges  chäfte  können  als  Ergänzung  zum  Neuwarenangebot  zugelassen  werde  n. Diese erhalten nur mit einer  Jahresbewilligung (mit 10% Ermässigung) einen Standplatz.
                        
                        
                    
                    
                    
                5. Flohmärkte:
                            Flohmarktgeschäfte mit Jahresbewilligung  Kategorie 1  Standplatzgebüh  r mit mindestens 2 Laufmetern  CHF 10 pro Laufmeter  Flohmarktgeschäfte  mit  einer  Jahresbewi  lligung  erhalten  eine  Reduktion  von  10%  Ermässigung  auf  dem Jahresgesamtbetrag.  Flohmarktgeschäfte ohne Jahresbewilligung  Kategorie 2  Standplatzgebüh  r mit mindestens 2 Laufmetern  CHF 10 pro Laufmeter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verpflegungs  -  und Süsswarengeschäfte mit  Jahresbewilligung  Kategorie 3  Standplatzgebüh  r mit mindestens 2 Laufmetern  CHF 20 pro Laufmeter  Verpflegungs  -  und  Süsswarenges  chäfte  können  als  Ergänzung  zum  Flohmarktangebot  zugelassen  werde  n. Diese erhalten nur mit einer  Jahresbewilligung (mit 10%  Ermässigung) einen Standplatz.
                        
                        
                    
                    
                    
                6. Quartiermärkte:
                            Berechnung nach  Mindestbelegung 50 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  CHF 1.10 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Gesamtfläche des  jeweiligen Quartiermarktes
                        
                        
                    
                    
                    
                7. Weihnachtsbaummarkt:
                            Berechnung nach Platzvergabe  CHF 300 pro Platz  Administrationsgebühr  CHF 50  pro Platzvergabe
                        
                        
                    
                    
                    
                8. Zirkusse:
                            2  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  Ziff. 8 aufgehoben durch RRB vom 17. 9. 2013 (wirksam seit 1. 1. 2014).