Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Gemeinden Riehen und Bettingen im Kinde... (BeE 412.300)
Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Gemeinden Riehen und Bettingen im Kinde... (BeE 412.300)
Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Gemeinden Riehen und Bettingen im Kindergartenwesen
Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Gemeinden Riehen und Bettingen im Kindergartenwesen
1 ) Vom 16. Dezember 2005 (Stand 1. Januar 2005) Die Einwohnergemeinde Bettingen, vertreten durch den Gemein - derat, nachstehend Gemeinde Bettingen genannt, und die Einwohner - gemeinde Riehen, vertreten durch den Gemeinderat, nachstehend Gemeinde Riehen genannt, vereinbaren betreffend die Zusammenar - beit im Kindergartenwesen was folgt:
1. Aufnahme von Kindergartenkindern
§ 1. Voraussetzungen der Aufnahme
1 Die Gemeinden nehmen Kinder aus der anderen Gemeinde auf, so - fern in den eigenen Kindergärten genügend Platz ist und die in Frage kommenden Kinder in einem Randgebiet zur benachbarten Gemein - de wohnen.
2 In Ausnahmefällen können auch soziale Erwägungen (Aufenthalt in Kinderheim oder Tageskrippe; Erwerbstätigkeit der Erziehungsbe - rechtigten u.ä.) zur Aufnahme eines Kindes in einen Kindergarten der anderen Gemeinde führen.
§ 2.
Koordination und Information
1 Vor der Einteilung der Kinder in die Kindergärten der Wohnsitzge - meinden, spätestens jedoch bis Ende April, nehmen die jeweiligen Verantwortlichen für die Kindereinteilung in den Gemeinden unter - einander Kontakt auf und besprechen die Aufnahme von gemeindeex - ternen Kindern. Sobald ersichtlich wird, dass eine Aufnahme solcher Kinder auf den Schulanfang wegen Auslastung der eigenen Kinder - gärten nicht möglich sein wird, ist die andere Gemeinde so schnell als möglich zu informieren.
§ 3. Zeitpunkt
1 Eine Aufnahme in den Kindergarten erfolgt in der Regel jeweils auf den Schulanfang. Ausnahmen können bei Zuzug der Erziehungsbe - rechtigten oder aus triftigen Gründen (vgl. § 1 Abs. 2) gemacht wer - den.
1) Dieser Erlass trägt ein Doppeldatum: 16. 12. 2005/17. 1. 2006. Aus software - technischen Gründen kann hier nur ein Datum wiedergegeben werden.
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2. Gemeinsame Sitzungen und Fortbildung der
Kindergartenlehrpersonen
§ 4.
1 Die Gemeinde Riehen lässt die Kindergartenlehrpersonen von Bet - tingen an den organisationsinternen Sitzungen und Fortbildungen der Kindergartenlehrpersonen Riehen teilnehmen. Das Kindergartenper - sonal von Bettingen wird von der Gemeindeverwaltung Riehen dazu eingeladen.
3. Finanzielle Regelung
§ 5.
1 Für die gemeinde-externen Kinder sind die Kindergartenkosten von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde zu übernehmen. Auf Grundlage der Kindergartenabrechnung der Jahre 2000 bis 2004 der Gemeinde Bet - tingen wurde ein Betrag von CHF 630.– pro Kind und Monat festge - legt. In Abgeltung der Teilnahmekosten der Kindergartenlehrperso - nen von Bettingen an Sitzungen und Fortbildungen in Riehen bezahlt die Gemeinde Riehen einen Betrag von CHF 600.– pro Kind und Mo - nat.
2 Angefangene Monate gelten als volle Monate. Die Zahlung erfolgt auf einmalige Rechnungstellung jeweils Ende Kalenderjahr.
4. Beginn, Dauer und Kündigung
§ 6. Beginn und Dauer
1 Diese Vereinbarung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2005
2 ) und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie ersetzt die Vereinba - rung zwischen der Einwohnergemeinde Bettingen und der Einwoh - nergemeinde Riehen betreffend die gegenseitige Aufnahme von Kin - dergartenkindern der einen Gemeinde in Kindergärten der anderen Gemeinde vom 4. Juni / 7. Oktober 1996.
§ 7. Kündigung
1 Die Vereinbarung ist unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten
2) Publiziert am 11. 2. 2006.
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Bettingen, den 16. Dezember 2005 Gemeinderat Bettingen Der Präsident: Willi Bertschmann Der Gemeindeverwalter-Stellvertreter: Hanspeter Schlup Riehen, den 17. Januar 2006 Gemeinderat Riehen Der Präsident: Willi Fischer Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli
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