Regierungsratsbeschluss über die Genehmigung von Beschlüssen des Katholischen Administrationsrates betreffend organisatorische Änderungen bei Kirchgemeinden und Kapellgenossenschaften
                            Regierungsratsbeschluss über die Genehmigung von Beschlüssen  des Katholischen Administrationsrates betreffend  organisatorische Änderungen bei Kirchgemeinden und  Kapellgenossenschaften  vom 27. Mai 1969 (Stand 27. Mai 1969)  Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen  beschliessen:  1  I.  (1.)  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Änderungen in der Umgrenzung der Kirchgemeinden:  a)  Umteilung des Weilers «Bisacht» von der Kirchgemeinde Jonschwil zur Kirch  -  gemeinde Bichwil;  b)  Grenzregulierung zwischen den Kirchgemeinden Heerbrugg und Berneck in  Anpassung an die neue Grenzziehung der Primarschulgemeinde Heerbrugg;  c)  Umteilung der Liegenschaft zum «Kreuz», Bildhaus, von der Kirchgemeinde  Ernetschwil zur Kirchgemeinde Gommiswald.  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Änderungen im Bestand der Kapellgenossenschaften: Folgende Kapellgenossen  -  schaften werden mit Zustimmung der Kapell- und Kirchgenossen aufgehoben und  deren Grundeigentum und Fondbestände unter Wahrung der Zweckbestimmung  der zuständigen Kirchgemeinde einverleibt:  a)  Kapellgenossenschaft Gibel, übernommen durch die Kirchgemeinde Goldin  -  gen;  b)  Kapellgenossenschaft Rufi, übernommen durch die Kirchgemeinde Schänis;  c)  Kapellgenossenschaft   Quinten   und   Oberterzen,   übernommen   durch   die  Kirchgemeinde Quarten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  nGS 6, 206. In Vollzug ab 27.  Mai 1969.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            II.  (2.)  Ziff.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Beschluss tritt am 27.  Mai 1969 in Vollzug.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Im ursprünglichen Erlasstext war Abschnitt II nicht zusätzlich mit Ziff. 3 bezeichnet. Diese  wurde im September 2013 aus technischen Gründen hinzugefügt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  6, 206  27.05.1969  27.05.1969  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            27.05.1969  27.05.1969  Erlass  Grunderlass  6, 206