Dienstordnung der Schul- und Büromaterialverwaltung und des Verlags des Kantons Basel-Landschaft
                            Dienstordnung  der Schul- und Büromaterialverwaltung und des Verlags  des Kantons Basel-Landschaft  Vom 9. September 2003 (Stand 3. März 2015)  Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft,  gestützt auf §  8 des  Gesetzes vom 6.  Juni 1983
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )    über  die Organisation des  Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (Verwaltungsorganisationsge  -  setz) und §  6 des Dekrets vom 6.  Juni 1983
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )    zum Verwaltungsorganisations  -  gesetz,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Unterstellung
                            1  Die   Schul-   und   Büromaterialverwaltung   mit   dem   Verlag   des   Kantons   Ba  -  sel-Landschaft   (kurz:   SBMV)   ist   eine   Dienststelle   der   Bildungs-,   Kultur-   und  Sportdirektion (kurz: Direktion) und untersteht deren Vorsteherin oder Vorste  -  her.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  *
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Aufgaben
                            1  Die SBMV besorgt die Aufgaben, die der Direktion auf den Gebieten der Be  -  schaffung von Lehrmitteln und Schulmaterialien und der Landeskanzlei für die  Beschaffung von Bürogeräten, Büromaterial und Drucksachen übertragen sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Der Geschäftskreis der SBMV umfasst namentlich:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a.  den Einkauf, die Lagerung und die Abgabe der Lehrmittel, der Schulmate  -  rialien und der Büroartikel;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b.  den Einkauf und den Unterhalt der Bürogeräte;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c.  die Vergabe von Drucksachen und Buchbindereiarbeiten;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            d.  das Betreiben der Hausdruckerei;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            e.  die Betreuung der Kopierzentralen der Verwaltung, der Spitäler und der  Schulen;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            f.  die Herausgabe von Büchern und Lehrmitteln im Verlag des Kantons Ba  -  sel-Landschaft;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            g.  die Herausgabe der Schulnachrichten;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  SGS  140  , GS 28.436
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  SGS  140.1  , GS 28.448  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 34.1190
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            h.  das Rechnungswesen über die mit den oben aufgeführten Aufgaben ver  -  bundenen Budgetpositionen;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            i.  die Kontrolle und die Überwachung der Voranschläge der Schulen;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            j.  die Leitung der Budgetkommission für die Sekundarstufe I;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            k.  die Beratung und Protokollführung in den Lehrmittelkommissionen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Dienststellenleitung
                            1  Die SBMV wird gemäss den Führungsrichtlinien der Direktion geleitet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die Stellvertretung der Dienststellenleitung wird von einem Ressortleiter oder  einer Ressortleiterin wahrgenommen. Er oder sie übernimmt bei Abwesenheit  der  Dienststellenleitung  deren  Aufgaben  mit  allen  dazu  gehörenden Rechten  und Pflichten.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 Organisation
                            1  Die SBMV gliedert sich in folgende Ressorts:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a.  Schulen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b.  Büromaterial und Empfang,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c.  Drucksachen und Bürogeräte,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            d.  Lager und Spedition,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            e.  Finanzen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5 Organigramm
                            1  Das Organigramm gemäss Anhang ist Bestandteil dieser Dienstordnung.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 6 Aufhebung bisherigen Rechts
                            1  Die Dienstordnung vom 14. August 1990
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )   der Schul- und Büromaterialverwal  -  tung wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 7 In-Kraft-Treten
                            1  Diese Dienstordnung tritt rückwirkend auf den 1. August 2003 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  GS 30.356, SGS 146.56  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 34.1190
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkraft seit  Element  Wirkung  Publiziert mit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            09.09.2003  01.08.2003  Erlass  Erstfassung  GS 34.1190
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            03.03.2015  03.03.2015  § 1 Abs. 2  aufgehoben  GS 2015.012  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 34.1190
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkraft seit  Wirkung  Publiziert mit  Erlass  09.09.2003  01.08.2003  Erstfassung  GS 34.1190
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Abs. 2 03.03.2015 03.03.2015 aufgehoben GS 2015.012
                            * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 34.1190
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Organigramm der Schul  -  und Büromaterialverwaltung  und des Verlags des Kantons Basel  -  Landschaft  Dienstellenleitung  Schul  -  und Büromateri  alverwaltung  und Verlag des Kantons  Basel  -  Landschaft  Drucksachen /  Bürogeräte  Stellvertretung der  Dienststellenleitung  Büromaterial /  Empfan  g  Lager /  Spedition  Finanzen  Schulen