Regierungsratsbeschluss zu Vertrag und Tarif über die Vergütungen der anerkannten Krankenkassen für die Leistungen der Ergotherapeuten in Ergotherapiezentren
                            zu Vertrag und Tarif über die Vergütungen der anerkannten  zu Vertrag und Tarif über die Vergütungen der anerkannten  Krankenkassen für die Leistungen der Ergotherapeuten in  Krankenkassen für die Leistungen der Ergotherapeuten in  Ergotherapiezentren  Ergotherapiezentren  vom 15. Dezember 1992
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen  erlassen  in Anwendung von Art. 22quater Abs. 5 des Bundesgesetzes über die  Krankenversicherung vom 13. Juni 1911
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  als Beschluss:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1. Art. 1.
                            1   Der zwischen dem Verband Schweizerischer Ergotherapeuten und dem  Schweizerischen Roten Kreuz einerseits und dem Konkordat der  Schweizerischen Krankenkassen anderseits abgeschlossene Vertrag und Tarif  über die Entschädigung für ergotherapeutische Leistungen in  Ergotherapiezentren vom 22. Oktober 1992
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   wird genehmigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Der von den Vertragspartnern am 31. Januar 1996 abgeschlossene Nachtrag  zu Vertrag und Tarif über die Entschädigung für ergotherapeutische  Leistungen in Ergotherapiezentren (Vereinbarung betreffend Taxpunktwert-  Anpassung für ergotherapeutische Leistungen in Ergotherapiezentren)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4   wird  genehmigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2. Art. 2.
                            1   Der Regierungsratsbeschluss zu Vertrag und Tarif über die Vergütungen der  anerkannten Krankenkassen für die Leistungen der Ergotherapeuten vom 30.  Mai 1989
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6   und der Regierungsratsbeschluss zu Vertrag und Tarif über die  Vergütungen der anerkannten Krankenkassen für die Leistungen der  Ergotherapeuten in Ergotherapiezentren vom 30. Mai 1989
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7   werden  aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 3. Art. 3.
                            1   Dieser Beschluss wird ab 1. Januar 1993 angewendet.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 4. Art. 4.
                            1   Gegen diesen Beschluss kann nach Art. 22quinquies des Bundesgesetzes  über die Krankenversicherung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8   innert dreissig Tagen seit der  Veröffentlichung Beschwerde an den Bundesrat erhoben werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Im Amtsblatt veröffentlicht am 11. Januar 1993, ABl
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1993,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            72; in Vollzug  ab 1. Januar 1993; geändert durch Nachtrag vom 20. August 1996, nGS 31-
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            121.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Aufgehoben, nunmehr BG über die Krankenversicherung vom 18. März
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1994,  SR   832.10.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   ABl
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1993,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            73.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4   ABl
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1996,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1962.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5   Eingefügt durch Nachtrag.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6   nGS 24-40 (sGS 331.518.1).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7   nGS 24-41 (sGS 331.518.2).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8   Aufgehoben, nunmehr BG über die Krankenversicherung vom 18. März
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1994,  SR   832.10.