Dekret über den finanziellen Feinausgleich der Aufgabenverschiebungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden
                            Dekret  über den finanziellen Feinausgleich der  Aufgabenverschiebungen zwischen dem Kanton und den  Gemeinden (Aufgabenverschiebungsdekret, AVD)  Vom 1. März 2016 (Stand 1. Januar 2023)  Der Grosse Rat des Kantons Aargau,  gestützt auf § 5 Abs. 5 des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von  Aufgaben und Finanzen vom 5. Juni 2012  1  )  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Feinausgleich von Lastenverschiebungen
                            1  Der Kanton leistet an die Gemeinden eine jährliche Ausgleichszahlung von netto  Fr.  18,5 Mio. zum finanziellen Feinausgleich der Lastenverschiebungen zwischen  dem Kanton und den Gemeinden.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  ...  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Die Nettozahlung gemäss Absatz 1 ergibt sich aus  *  a)  einer Ausgleichsleistung von Fr. 19,1 Mio. zugunsten der Gemeinden aus der  ordentlichen Rechnung und  b)  einer Ausgleichsleistung von Fr. 0,6 Mio. zulasten der Gemeinden in die  Spezialfinanzierung Strassenrechnung.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Inkrafttreten
                            1  Der Regierungsrat setzt dieses Dekret gleichzeitig mit dem AVBiG  2  )  in Kraft.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  SAR  612.300
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  Gesetz über den Ausgleich der Aufgabenverschiebungsbilanz sowie über die Übergangsbei  -  träge (AVBiG) vom 1. März 2016 (SAR  612.300)  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Aarau, 1. März 2016  Präsident des Grossen Rats  H  ARDMEIER  Protokollführerin  O  MMERLI  Inkrafttreten: 31. Dezember 2017
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  AGS Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                22.03.2022 01.01.2023 § 1 Abs. 1 geändert 2022/15-05
22.03.2022 01.01.2023 § 1 Abs. 2 aufgehoben 2022/15-05
22.03.2022 01.01.2023 § 1 Abs. 3 eingefügt 2022/15-05
22.03.2022 01.01.2023 § 2 Abs. 1 geändert 2022/15-05
                            Änderungstabelle - Nach Paragraph  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  AGS Fundstelle