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Dekret über die Einteilung des Kantons Schaffhausen in Wahlkreise für die Wahl des K... (161.110)

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Dekret über die Einteilung des Kantons Schaffhausen in Wahlkreise für die Wahl des K... (161.110)

Dekret über die Einteilung des Kantons Schaffhausen in Wahlkreise für die Wahl des Kantonsrates und die Zahl der in diesen Wahlkreisen zu wählenden Mitglieder

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36'617
1/2020
2 Schaffhauser Rechtsbuch 1997
3. Wahlkreis Neuhausen 10'507 umfassend die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall
4. Wahlkreis Reiat 10'191 umfassend die Gemeinden Thayngen, Bargen, Bütten- hardt, Dörflingen, Lohn, Merishausen und Stetten
5. Wahlkreis Stein 5'665 umfassend die Gemeinden Stein am Rhein, Buch, Hemishofen und Ramsen
6. Wahlkreis Buchberg-Rüdlingen 1'617 umfassend die Gemeinden Buchberg und Rüdlingen Total 82'049
2 Bei den aus mehreren Gemeinden bestehenden Wahlkreisen gilt die erstgenannte Gemeinde als Hauptort.
§ 3
1 Die Zahl der Personen, die in einem Wahlkreis wohnhaft sind, wird durch den Zuteilungs-Divisor geteilt und zur nächstgelegenen gan- zen Zahl gerundet. Das Ergebnis bezeichnet die Anzahl Sitze, die im betreffenden Wahlkreis zu vergeben sind.
2 Der Zuteilungs-Divisor wird so festgelegt, dass beim Verfahren nach Abs. 1 genau 60 Sitze vergeben werden.
§ 4
2) Die 60 Sitze des Kantonsrates werden gestützt auf das Verfahren gemäss § 3 wie folgt auf die Wahlkreise verteilt: Zuteilungs-Divisor: 1'370 Quotient Sitze
1. Wahlkreis Schaffhausen Wohnbevölkerung: 36'617 = 26,728 27 Sitze
2. Wahlkreis Klettgau Wohnbevölkerung: 17'452 = 12,739 13 Sitze
3. Wahlkreis Neuhausen Wohnbevölkerung: 10'507 = 7,670 8 Sitze
4. Wahlkreis Reiat Wohnbevölkerung: 10'191 = 7,439 7 Sitze
3 = 4,135 4 Sitze = 1,180 1 Sitz
1) und in die kantonale Geset-
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