Verordnung über die Koordination raumbezogener, digitaler Datenbestände
                            Geltungsbereich und Zweck  der kantonalen Geodaten-  ngige   Beschreibung   der  ene, digitale Datensätze.  abgerufen werden können.  Geltungsbereich  Zweck  Begriffe  Definitionen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   Die beteiligten Stellen sind:  a)  die  Geodaten-Strategiegruppe  b)  die  kantonale  GIS-Stelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  c)   die  kantonalen  Dienststellen,  die  Geodaten  beschaffen,  erstel-  len, nutzen und nachführen  d)   die  weiteren  vertraglich  am  kantonalen  Geodatenpool  ange-  schlossenen  Stellen,  wie  namentlich  Gemeinden,  Leitungsbe-  treiber, Ingenieurbüros, sowie weitere Interessierte.  II.         Zuständigkeiten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Die Geodaten-Strategiegruppe legt  die Strategie fest und legt die-  se dem Regierungsrat zur Genehmigung vor.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2    Die  Geodaten-Strategiegru  ppe  bezeichnet  die  anzuwendenden  Datenmodelle,  genehmigt  die  Geodaten-Informatikprojekte  und  in-  formiert  den  Regierungsrat  sowie  die  weiteren  Stellen  über  den  Stand der Entwicklung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   Die Geodaten-Strategiegruppe setzt sich aus acht Mitgliedern zu-  sammen:  a)  Vorsteher  bzw.  Vorsteherin  des  Volkswirtschaftsdepartements  als Vorsitzender bzw. Vorsitzende,  b)   je  eine  Vertretung  der  Stadt  Schaffhausen  und  Neuhausen  am  Rheinfall,  c)   eine von der Gemeindepräsidentenkonferenz bestimmte Vertre-  tung der weiteren Gemeinden,  d)  Vertretung  der  SIA-Sektion  Schaffhausen,  e)  Leitung des Vermessungsamtes,  f)   Leitung des Planungs- und Naturschutzamtes,  g)  Leitung Informatik-Strategie des Kantons Schaffhausen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4    Die  Geodaten-Strategiegruppe  ent  scheidet  mit  einfachem  Stim-  menmehr. Bei Stimmengleichheit hat der bzw. die Vorsitzende den  Stichentscheid.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5    Die  Leitung  der  kantonalen  GIS-Stelle  bereitet  die  Sitzungen  der  Geodaten-Strategiegrup  pe vor und unterbreitet dieser Anträge. Sie  nimmt  an  den  Sitzungen  der  Geodaten  -Strategiegruppe  mit  bera-
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 Die kantonale GIS-Stelle setzt die kantonale Geodaten-Strategie
                            um. Sie ist namentlich zuständig für:  Geodaten-  Strategiegruppe  Kantonale  GIS-Stelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            den  kantonalen  Geodatenpool  rele-  schaffung  notwendiger  Werkzeu-  üglich der anzuw  endenden Datenmodelle  ekte  gegenüber  der  Geoda-  Geodatenpool relevant sind.  zu  unterhalten  und  nachzu-  von  der  Geodat  en-Strategiegruppe  tonale GIS-Stelle zu übergeben.  erträge  zu  den  Leistungen  ge-  ihrer  Gültigkeit  der  Genehmi-  nd  der  kantonalen  GIS-Stelle  samt  itionskosten trägt der Kanton.  Kantonale  Dienststellen  Vertraglich am  kantonalen  Geodatenpool  angeschlossene  Stellen  Zentrale Kosten  Geodatenpool
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2    Die  vertraglich  am  kantonalen  Geodatenpool  angeschlossenen  Stellen  beteiligen  sich  an  diesen  Kosten  nach  Massgabe  des  Nut-  zens wie folgt:  a)   Stadt  Schaffhausen  und  Neuhausen  am  Rheinfall:  Fr.  3.--  pro  Einwohner und Jahr;  b)   Gemeinden  Beringen,  Stein  am  Rhein,  Thayngen:  Fr.  2.--  pro  Einwohner und Jahr;  c)   die anderen Gemeinden: Fr. 1.-- pro Einwohner und Jahr;  d)   die  weiteren  vertraglich  angeschlossenen  Stellen  gemäss  indi-  vidueller Absprache.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3    Die  Ansätze  gemäss  Abs.  2  verstehen  sich  jeweils  ohne  Mehr-  wertsteuer.  Sie  werden  jeweils  auf  den  1.  Januar  der  Teuerung  (Stand  Ende  November  des  Vorja  hres)  angepasst.  Berechnungs-  grundlage  ist  der  Indexstand  Augu  st  2008  auf  1  03,9  Punkten  (In-  dex Dezember 2005 = 100)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4   Für die Berechnung der Kosten gemäss Abs. 2 lit. a-c werden die  offiziellen Einwohnerzahlen des  Vorjahres, Stand Ende Dezember,  herangezogen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5    Die  Leistung  der  vorstehenden  Beiträge  ist  im  Rahmen  der  An-  schlussverträge sicherzustellen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 8 Alle am kantonalen Geodatenpool beteiligten Stellen tragen die
                            Kosten  für  die  Erstellung  und  Erneuerung,  den  Unterhalt  und  die  Nachführung  der  Geodaten  in  ihr  em  Verantwortungsbereich.  Kan-  tonsintern  werden  die  Kosten  bei  der  Dienst-  bzw.  Amtsstelle  ver-  rechnet, bei welcher sie anfallen.  IV.       Weitere       Bestimmungen
                        
                        
                    
                    
                    
                § 9 Für alle Geodaten gilt der Bezugsrahmen der Amtlichen Vermes-
                            sung.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 10 Die im kantonalen Geodatenpool integrierten Geodaten sind in der
                            Datenmodellierungssprache  INTERLIS
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)    zu  beschreiben.  In  be-  gründeten Fällen kann  eine andere Schnittstelle mit der kantonalen  GIS-Stelle vereinbart werden.  Kosten  Geodaten  Datenmodell /  Schnittstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            änkungen  ergeben  sich  lchen Bedingungen für Dritte  en  Mitglieder  der  Geodaten-Stra-  n vom 24. Januar 2005.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)   und in die kantonale Ge-
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            30. März 1999.  che und Datentransfermethode’.  Internet /  Intranet  Datenschutz  IT-Infrastruktu  r  Spesen  Inkrafttreten