Beschluss des Regierungsrates betreffend Zuständigkeit zur Verzeigung von an Bord sc... (955.900)
Beschluss des Regierungsrates betreffend Zuständigkeit zur Verzeigung von an Bord sc... (955.900)
Beschluss des Regierungsrates betreffend Zuständigkeit zur Verzeigung von an Bord schweizerischer Seeschiffe begangenen Übertretungen
Übertretungen auf Seeschiffen: RRB Beschluss des Regierungsrates betreffend Zuständigkeit zur Verzeigung von an Bord schweizerischer Seeschiffe begangenen Übertretungen Vom 21. Mai 1965 (Stand 1. Juli 2016) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beschliesst: Für Straftaten, die an Bord schweizerischer Seeschiffe begangen werden, wird die Staatsanwalt - schaft zuständig erklärt. Ausgenommen sind diejenigen Verfahren, für welche gemäss Bundesgesetz über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge vom 23. September 1953
1 ) Seeschifffahrtsamt als überweisende Behörde bezeichnet wird. Dies ist zu publizieren.
2 )
1) SR .
2) Fassung vom 28. Juni 2016, wirksam seit 1. Juli 2016 (KB 02.07.2016)
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