Reglement betreffend die Verwendung des Ertrages aus Mehrwertabgaben
                            Mehrwertabgabe: Fondreglement  Reglement betreffend die Verwendung des Ertrages aus Mehrwertabgaben  (Fondsreglement Mehrwertabgabe)  Vom 11. April 2006 (Stand 25. April 2006)  Der Gemeinderat Bettingen,  gestützt auf §§ 120 ff. des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  , §§ 81 ff.  der Bau- und Planungsverordnung (BPV) vom 19. Dezember 2000
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )   sowie §§ 53 – 55 und § 59 der  Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Bettingen vom 12. November 1985
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )  ,  erlässt folgendes Reglement:  A. Allgemein
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Zweck
                            1  Die Mittel dieses Fonds werden für folgende Zielsetzungen verwendet:  – Öffentliche Bauten im kulturellen Interesse  – Gestaltung des öffentlichen Raumes  B. Fondsvermögen
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Äufnung von Fondsvermögen
                            1  Dem Fonds können weitere Mehrwertabgaben zugewiesen werden.  C. Zuständigkeiten und Verfügungskompetenzen
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Zuständigkeiten
                            1  Die Zuständigkeiten sind wie folgt geregelt:  Die Einwohnergemeindeversammlung entscheidet im Rahmen von Budget und Jahres  -  rechnung über die Entnahmen aus dem Fonds sowie über die Verwendung des Fondsver  -  mögens.  Gemeindeorgane, die mit Zielsetzungen gemäss § 1 befasst sind, können dem Gemeinde  -  rat Anträge zuhanden des Budgetprozesses stellen.  D. Vermögensverwaltung und Rechnungsführung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Vermögensverwaltung des Fonds wird im Rahmen des Rechnungswesens der Einwohnergemein  -  de Bettingen wahrgenommen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  und in der Vermögensrechnung entsprechend ausgewiesen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Die Guthaben werden von der Einwohnergemeinde Bettingen nicht verzinst.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  SG  730.100  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  SG  730.110  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)  BeE  111.100
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mehrwertabgabe: Fondreglement
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5 Rechnungsführung
                            1  Die Rechnungsführung einschliesslich Zahlungsverkehr erfolgt im Rahmen des Finanzreglementes  über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinde Bettingen vom 20. November 2001.  E. Schlussbestimmungen
                        
                        
                    
                    
                    
                § 6 Wirksamkeit
                            1  Dieses Reglement ist zu publizieren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )  ; es wird mit der Verabschiedung der Rechnung 2005 durch die  Gemeindeversammlung am 25. April 2006 wirksam.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)  Publiziert am 11. 11. 2006.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2