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Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für die Appenzeller Lehre (413.012)

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Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für die Appenzeller Lehre (413.012)

Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für die Appenzeller Lehre

Kanton Appenzell Innerrhoden Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für die Appenzeller Lehre vom 1. Februar 2022 (Stand 1. Februar 2022)

Art. 1 Gegenstand

1 Der Fonds für die Appenzeller Lehre ist ein zweckgebundenes Vermögen des Kantons Appenzell I.Rh., das gemäss den Bestimmungen dieses Be - schlusses zu verwalten und zu verwenden ist.

Art. 2 Zweck

1 Aus dem Fonds kauft der Kanton für jeden Erstjahr-Lernenden im Kanton einen Rucksack, der den Lernenden zu Beginn der Ausbildung geschenkt wird.
2 Sollte sich die Schenkung von Rucksäcken als nicht mehr zweckmässig oder zeitgemäss erweisen, ist der Kanton berechtigt, die Fondsmittel ander - weitig zugunsten der Lernenden sowie der Berufsbildnerinnen und Berufs - bildner im Kanton Appenzell I.Rh. einzusetzen, beispielsweise für andere Geschenke, Anlässe, Ausflüge, Auszeichnungen oder dergleichen.

Art. 3 Fondsvermögen

1 Der Fonds wird geäufnet durch Zahlungen von Maurus Wyser gemäss Ver - einbarung vom 31. Januar 2022.
2 Ferner können dem Fonds weitere dem Fondszweck dienende Zuwendun - gen wie Spenden oder Testate zugewiesen werden.

Art. 4 Organisation

1 Die Standeskommission übt die Oberaufsicht über den Fonds aus.
2 Das Erziehungsdepartement beschliesst über den Einsatz der Fondsmittel.
3 Die Landesbuchhaltung verwaltet das Fondsvermögen und veranlasst Aus - zahlungen.

Art. 5 Inkrafttreten

1 Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on

01.02.2022 01.02.2022 Erlass Erstfassung 2022-2

Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 01.02.2022 01.02.2022 Erstfassung 2022-2
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