Vereinbarung über die Abgeltung der unterrichtsbezogenen Dienstleistungen zugunsten ... (365.515)
Vereinbarung über die Abgeltung der unterrichtsbezogenen Dienstleistungen zugunsten ... (365.515)
Vereinbarung über die Abgeltung der unterrichtsbezogenen Dienstleistungen zugunsten der Schulen des Kantons Basel-Landschaft
Vereinbarung über die Abgeltung der unterrichtsbezogenen Dienstleistungen zugunsten der Schulen des Kantons Basel-Landschaft Vom 24. Juni 1994 (Stand 1. Januar 1994) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, vertreten durch die Erzie - hungs- und Kulturdirektion, und die Stiftung Papiermühle, vertreten durch den Stiftungsrat, vereinbaren:
§ 1 Zweck
1 Die Vereinbarung regelt die Abgeltung für die Nutzung der museumspädago - gischen Dienstleistungen der Stiftung Basler Papiermühle zugunsten von Schulklassen des Kantons Basel-Landschaft.
§ 2 Beteiligte Stellen
1 Ansprech- und Verhandlungspartner bezüglich der in dieser Vereinbarung festgehaltenen Bestimmungen und deren Anpassung sind das Amt für Museen und Archäologie der Erziehungs- und Kulturdirektion einerseits sowie der Stif - tungsrat der Basler Papiermühle andererseits.
§ 3 Leistungen
1 Die Stiftung Basler Papiermühle verpflichtet sich zu folgenden Leistungen: Unterstützung der Lehrkräfte und Schulen durch didaktische Beratung, Angebote an Führungen und besondere schulbezogene Veranstaltungen so - wie durch Bereitstellung von didaktischem Material im Sinne der unter Zif - fer 5 Absatz 2 zitierten Vereinbarung.
§ 4 Beitrag des Kantons Basel-Landschaft
1 Für die von der Stiftung Basler Papiermühle zugunsten der Schulen des Kantons Basel-Landschaft erbrachten unterrichtsbezogenen Leistungen be - zahlt der Kanton Basel-Landschaft einen Pauschalbeitrag von jährlich
15'000 Fr. (Stand November 1993: 138.9 Punkte).
2 Der Beitrag gemäss Absatz 1 wird jährlich der Teuerung angepasst. Massge - bend ist der Stand des schweizerischen Landesindexes der Konsumentenprei - se vom November. Er ist jährlich dem Stand des Landesindexes von Ende No - vember des jeweils vorangehenden Jahres anzupassen. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 31.690
3 Die Zahlungen erfolgen jährlich auf 30. Juni aufgrund der Rechnungsstellung der Stiftung Basler Papiermühle an das Amt für Museen und Archäologie des Kantons Basel-Landschaft.
§ 5 Nutzergebühren und Eintrittsgelder
1 Neben dem durch den Kanton Basel-Landschaft gewährten Pauschalbeitrag gemäss Ziffer 4 Absatz 1 kann die Stiftung Basler Papiermühle von den Schul - klassen zusätzlich Gebühren und Eintrittsgelder erheben.
2 Die Gebühren und Eintrittsgelder für Schulklassen aus dem Kanton Basel- Landschaft dürfen nicht höher sein, als sie in der Vereinbarung vom 5. Januar
1994 zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt, vertreten durch das Erziehungsdepartement Basel-Stadt und die Erziehungs- und Kul - turdirektion des Kantons Basel-Landschaft, über die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an den schulbezogenen museumspädagogischen Leistun - gen des Kantons Basel-Stadt vorgesehen sind.
§ 6 Geltungsdauer/Kündigung
1 Die Vereinbarung wird bis 31. Dezember 1994 abgeschlossen. Nach diesem Zeitpunkt wird sie jeweils unter dem Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch den Landrat stillschweigend um ein Jahr verlängert. Die Kündigungsfrist be - trägt ein Jahr jeweils auf Jahresende.
§ 7 Inkrafttreten
1 Diese Vereinbarung tritt rückwirkend auf 1. Januar 1994 in Kraft. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 31.690
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
24.06.1994 01.01.1994 Erlass Erstfassung GS 31.690 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 31.690
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 24.06.1994 01.01.1994 Erstfassung GS 31.690 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 31.690