Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymna... (412.104)
Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymna... (412.104)
Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymnasium Appenzell --> 412.013
Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymnasium Appenzell vom 3. November 2009 Das Erziehungsdepartement des Kantons Appenzell I.Rh., in Ausführung von Art. 5 Abs. 1 der Gymnasialverordnung vom 30. November 1998, erlässt folgende Weisung: Art. 1 In das Gymnasium können nur Schüler* aufgenommen werden a) aus dem Kanton Appenzell I.Rh.; b) aus den Gemeinden Urnäsch und Gais; c) für das Internat. Art. 2 Mit Ausnahme der Schüler aus Oberegg und Reute können nur Schüler in das Internat eintreten, die ihren Wohnsitz ausserhalb der Kantone Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. haben. Art. 3 Die Dreifachführung einer Klasse erfolgt ab 50 Schülern. Art. 4 Schüler, die beim Inkrafttreten dieser Weisung bereits das Gymnasium Appenzell besuchen, werden von dieser Weisung nicht berührt. Art. 5 Diese Weisung tritt per 1. Januar 2010 in Kraft. * Die Verwendung der männlichen Bezeichnungen gilt sinngemäss für beide Geschlechter.