Abkommen über den Handel, die Investitionen und die technische Zusammenarbeit ... (0.946.293.811)
Abkommen über den Handel, die Investitionen und die technische Zusammenarbeit ... (0.946.293.811)
Abkommen über den Handel, die Investitionen und die technische Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Guinea
Art. 1 Wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit
Art. 2 Meistbegünstigung
Art. 3 Einfuhrregelung in der Schweiz
Art. 4 Einfuhrregelung in Guinea
Art. 5 Handelsauskünfte
Art. 6 Zahlungsregelung
Art. 7 Schutz der Investitionen
Art. 8 Schiedsgerichtsklausel zum Schutze der Investitionen
Art. 9 Gemischte Kommission
Art. 10 Anwendung des Abkommens auf Liechtenstein
Art. 11 Inkrafttreten und Erneuerung
Für die Regierung Paul R. Jolles | Für die Regierung Moussa Diakité |
Liste G
Guineische Waren, die im Rahmen der bestehenden schweizerischen Regelung ohne Einfuhrbeschränkungen in die Schweiz importiert werden können ⁴
Liste S
Einfuhr von schweizerischen Waren in die Republik Guinea ⁵
Ordnungs‑Nr. | Bezeichnung der Waren | Jahreskontingente in 1000 sFr. |
1 | Medizinalmilch, Kondensmilch, sterilisierte, pasteurisierte Milch usw. | 500 |
2 | Hartkäse, einschliesslich Schachtelkäse | 50 |
3 | Nahrungsmittelzubereitungen, Kindermehle, Schokolade | 150 |
4 | Chemische und pharmazeutische Produkte (Medikamente, Farbstoffe usw.) | 2500 |
5 | Diverse Textilprodukte, wovon bedruckte Baumwollgewebe, Taschentücher, Stickereien, Wirk‑ und Konfektionswaren | 500 |
6 | Diverses mechanisches und elektrisches Material | 1000 + s. b.⁶ |
7 | Röhrenverbindungsstücke | 200 |
8 | Haushaltnähmaschinen, Schreib- oder Rechenmaschinen, Registrierkassen | 100 |
9 | Kinematographische Apparate, Projektoren, Kameras, Grammophone, Pick-ups, Motoren, Plattenspieler usw. | 100 |
10 | Uhren, Bestandteile zu Reparaturzwecken | 400 |
11 | Verschiedenes | 600 |