Gegenrechtsvereinbarungen betreffend die Befreiung von den Erbschafts, und Schenkungssteuern
                            1  Gegenrechtsvereinbarungen betreffend  die Befreiung von den Erbschafts, und  Schenkungssteuern  RRB vom 19. März 1991
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Die Gegenrechtsvereinbarungen mit den Kantonen Bern, Glarus, Frei-
                            burg,  Aargau,  St.  Gallen,  Wallis,  Genf  und  Jura  über  die  Steuerbefrei-  ung  von  Zuwendungen  aus  letztwilliger  Verfügung  oder  aus  Schen-  kungen zu Gunsten der andern Kantone, ihrer Gemeinden und von In-  stitutionen  mit  öffentlicher  oder  gemeinnütziger  Zwecksetzung  auf  dem  Gebiete  der  Erbschafts-  und  Schenkungssteuern  werden  geneh-  migt. Das Inkrafttreten richtet sich nach der einzelnen Vereinbarung.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Die Gegenrechtszusicherung vom 1./5. Dezember 1899
                            1  ) an den Kanton  Tessin wird mit sofortiger Wirkung widerrufen.  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  GS 62, 500.