Standeskommissionsbeschluss betreffend die Stellenpläne am Gymnasium Appenzell
                            Standeskommissionsbeschluss  n  pläne am Gymnasium Appenzell  Die Standeskommission des Kantons Appenzell I. Rh.,  in Ausführung von Art. 3 Abs. 3 der Gymnasialverordnung vom 30. November 1998,  beschliesst:  Art. 1  De  r  Stellenplan  des  Gymnasiums  St.  Antonius,  Appenzell  umfasst  die  Stellen  der  Lehrer, der Schulleitung, der schulischen Mitarbeiter, der Verwaltung und des Hau  s-  dienstes.  Art. 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Bezogen  auf  eine  einfach  geführte  Jahrgangsklasse  werden  1,8  volle  Lehrerstelle  n  bewilligt.  Art. 3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Für die Schulleitung werden folgende Stellen bewilligt:  –  Der  Rektor:  die  Tätigkeit  als  Rektor  gilt  als  Pensum  im  Umfange  von  14  W  o-  chenlektionen.  –  Der  Prorektor:  die  Tätigkeit  als  Prorektor  gilt  als  Pensum  im  Umfange  von  10  Wochenlekt  ionen.  Art. 4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Für die Hilfstätigkeit in der Schule werden folgende Stellen bewilligt:  –  Assistent in der Chemie: eine  -  Stelle;  –  Assistent in der Biologie: eine 20 %  -  Stelle.  Art. 5  Für die Verwaltung werden folgende Stellen bewilligt:  –  der Verwalter:   die Tätigkeit als Verwalter gilt als 30 %  -  Stelle;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Mit Revisionen vom 16. August 1999, 1. Mai 2000 und 27. Mai 2003.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Abgeändert durch StKB vom 1. Mai 2000 (Inkrafttreten: 1. August 2000).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Aufgehoben (Lemma 3) durc  (Inkrafttreten: 1. August 2000).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4   Abgeändert (Lemma 1) durch StKB vom 27. Mai 2003.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            –  das Sekretariat: die Tätigkeit im Sekretariat umfasst anderthalb Sekretariat  s  ste  l-  len.  Art. 6  Für den Hausdienst werden folgende Stellen bewilligt:  –  zwei volle Abwartsstellen;  –  drei volle Hauspflegerste  llen;  –  eine Kochstelle.  Art. 7  Die Standeskommission legt die Stellen nach Art. 1 in der Regel ein halbes Jahr vor  Schulbeginn fest.  Art. 8  Das Departement kann Weisungen betreffend die Anstellung des Personals g  e  mäss  den Art. 3  -   5 erlassen.  Art. 9  Dies
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1999 in Kraft.