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Kantonsratsbeschluss betreffend die Bewilligung von Personalstellen beim Verwaltungs... (161.816)

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Kantonsratsbeschluss betreffend die Bewilligung von Personalstellen beim Verwaltungs... (161.816)

Kantonsratsbeschluss betreffend die Bewilligung von Personalstellen beim Verwaltungsgericht für die Jahre 2007 - 2012

Kantonsratsbeschluss betreffend die Bewilligung von Personalstellen beim Verwaltungsgericht für die Jahre 2007–2012 Vom 30. März 2006 (Stand 8. April 2006) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. d und h der Kantonsverfassung 1 ) , beschliesst:
§ 1
1 Dem Verwaltungsgericht werden für die Jahre 2007–2012 sieben Personal - stellen bewilligt.
2 Nicht eingeschlossen sind:
a) die vom Volk gewählten Richterinnen und Richter;
b) die Personen, welche gemäss § 2 Abs. 2 des Personalgesetzes durch zivilrechtlichen Arbeitsvertrag angestellt werden (Lehrlinge, Aushilfs - personal, Hilfskräfte).
§ 2
1 Dieser Beschluss tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft 2 ) . 1) 2) Inkrafttreten am 8. April 2006
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 30.03.2006 08.04.2006 Erlass Erstfassung GS 28, 673
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 30.03.2006 08.04.2006 Erstfassung GS 28, 673
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