Kantonsratsbeschluss betreffend Textverarbeitung und Büroautomation in der kantonalen Verwaltung
                            Kantonsratsbeschluss betreffend Textverarbeitung und  Büroautomation in der kantonalen Verwaltung  Vom 1. September 1988 (Stand 1. September 1988)  Der Kantonsrat des Kantons Zug,  gestützt auf §  41  Bst.  b der Kantonsverfassung  1  )  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Für   die   Einführung   der   Textverarbeitung   und   Büroautomation   in   der  Staatskanzlei,   den   Direktionssekretariaten   und   den   Sekretariaten   von   acht  Ämtern   wird   ein   Kredit   von   Fr.  1  994  000.–   bewilligt.   Davon   gehen  Fr.  1  685  000.–   zulasten   der   Investitionsrechnung,   Fr.  309  000.–   zulasten  der Laufenden Rechnung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Kosten für den weiteren Ausbau der Textverarbeitung und Büroauto  -  mation werden auf dem Budgetwege bewilligt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Beschluss tritt unter Vorbehalt des Referendums gemäss §  34 der  Kantonsverfassung sofort in Kraft.  1)  BGS  111.1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  GS Fundstelle  01.09.1988  01.09.1988  Erlass  Erstfassung  GS 23, 197
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  GS Fundstelle  Erlass  01.09.1988  01.09.1988  Erstfassung  GS 23, 197