Beschluss über die Änderung der kantonalen Abfallplanung
                            Beschluss über die Änderung der kantonalen Abfallplanung  vom 13.11.2001 (Fassung in Kraft getreten am 01.01.2003)  Der Staatsrat des Kantons Freiburg  gestützt auf das Bundesgesetz vom 7.  Oktober 1983 über den Umweltschutz  (USG);  gestützt   auf   die   Technische   Verordnung   über   Abfälle   vom   10.  Dezember
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1990 (TVA);  gestützt auf das Gesetz vom 13.  November 1996 über die Abfallbewirtschaf  -  tung (ABG);  gestützt auf das Reglement vom 20.  Januar 1998 über die Abfallbewirtschaf  -  tung (ABR);  auf Antrag der Baudirektion,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 Anpassung der Abfallplanung
                            1  Das in der kantonalen Abfallplanung, die am 19.  April 1994 vom Staatsrat  genehmigt wurde, definierte Konzept für die Bewirtschaftung von Baustel  -  lenabfällen wird wie folgt geändert:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a)  Die Anzahl der Sortieranlagen für Baustellenabfälle ist nicht begrenzt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)  Die Inhaber und Betreiber der Sortieranlagen sind dazu verpflichtet, die  Richtlinie des Amtes für Umwelt über die Verwaltungsverfahren und  Bedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Sortieranlagen für  Baustellenabfälle anzuwenden.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 Inkrafttreten und Veröffentlichung
                            1  Dieser Beschluss tritt mit der Genehmigung durch den Staatsrat in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Er wird im Amtsblatt veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum  Beschluss  Berührtes Element  Änderungstyp  Inkrafttreten  Quelle (ASF seit 2002)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            13.11.2001  Erlass  Grunderlass  13.11.2001  BL/AGS 2001 f 564 / d 573
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            14.11.2002  Art. 1  geändert  01.01.2003  2002_120  Änderungstabelle – Nach Artikel  Berührtes Element  Änderungstyp  Beschluss  Inkrafttreten  Quelle (ASF seit 2002)  Erlass  Grunderlass  13.11.2001  13.11.2001  BL/AGS 2001 f 564 / d 573