Beschluss über den Mietzins der von Personen im Ausland erstellten Sozialwohnungen
                            Beschluss über den Mietzins der von Personen im Ausland  erstellten Sozialwohnungen  vom 25.02.1992 (Fassung in Kraft getreten am 01.01.2003)  Der Staatsrat des Kantons Freiburg  gestützt auf Artikel 25 des Gesetzes vom 26.  September 1985 über die Sozi  -  alwohnbauförderung;  auf Antrag der Volkswirtschafts-, Verkehrs- und Energiedirektion,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1
                            1  Der Anfangsmietzins einer von einer Person im Ausland erstellten Sozial  -  wohnung ist auf 4,8  % der Erstellungskosten dieser Wohnung festgesetzt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Dieser Mietzins erhöht sich alle 2 Jahre um 7  % gemäss einem vom Woh  -  nungsamt erstellten Mietzinsplan, welcher 25 Jahre dauert.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2
                            1  Dieser Beschluss wird rückwirkend auf den 1.  Januar 1992 in Kraft gesetzt  und ist für Gesuche anwendbar, die nach diesem Datum eingereicht werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen, in die Amtliche Gesetzessammlung  aufzunehmen und im Sonderdruck herauszugeben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum  Beschluss  Berührtes Element  Änderungstyp  Inkrafttreten  Quelle (ASF seit 2002)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            25.02.1992  Erlass  Grunderlass  01.01.1992  BL/AGS 1992 f 107 / d 111
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            14.11.2002  Art. 1  geändert  01.01.2003  2002_120  Änderungstabelle – Nach Artikel  Berührtes Element  Änderungstyp  Beschluss  Inkrafttreten  Quelle (ASF seit 2002)  Erlass  Grunderlass  25.02.1992  01.01.1992  BL/AGS 1992 f 107 / d 111