Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die ... (439.60)
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die ... (439.60)
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Volksschule
1 439.60 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Volksschule vom 27.09.2009 (Stand 01.08.2009) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung 1 ) , auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
Art. 1
1 Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 439.60-1 veröffentlichten In terkantonalen Vereinbarung vom 14. Juni 2007 über die Harmonisierung der Volksschule bei.
Art. 2
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Interkantonalen Verein barung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfah rens und der Organisation handelt.
Art. 3
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Interkantonale Vereinbarung gemäss Artikel 14 zu kündigen.
Art. 4
1 Dieser Beschluss tritt am 1. August 2009 in Kraft.
Art. 5
1 Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung. Bern, 8. September 2008 Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Loosli-Amstutz Der Staatsschreiber: Nuspliger
1) BSG 101.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
09-110
439.60 2 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
27.09.2009 01.08.2009 Erlass Erstfassung 09-110
3 439.60 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 27.09.2009 01.08.2009 Erstfassung 09-110