Verordnung über die Bewilligung für das Amt für Informatik und Telekommunikation zur Auslagerung der Bearbeitung gewisser Daten in die «Cloud» (Pilotprojekte)
                            Verordnung über die Bewilligung für das Amt für  Informatik und Telekommunikation zur Auslagerung der  Bearbeitung gewisser Daten in die «Cloud» (Pilotprojekte)  vom 04.12.2018 (Fassung in Kraft getreten am 01.12.2018)  Der Staatsrat des Kantons Freiburg  gestützt auf Artikel 21 des Gesetzes vom 2. November 2016 über den E-  Government-Schalter des Staates (E-GovSchG);  nach Einsicht in die Stellungnahme der kantonalen Behörde für Öffentlich  -  keit und Datenschutz vom 16. Juli 2018;  in Erwägung:  Cloud Computing ist für den Staat Freiburg unerlässlich, um den Grundstein  für die Digitalisierung der Verwaltung zu legen und den Einsatz von E-  Government zu erleichtern. Für die Auslagerung von IT-Dienstleistungen in  Form von Cloud Computing sind die derzeitigen Rechtsgrundlagen allerdings  unzureichend.  Nach Artikel 21 E-GovSchG kann der Staatsrat jedoch befristete Pilotversu  -  che im Bereich der Digitalisierung vor der Verabschiedung einer formalen  Rechtsgrundlage bewilligen. Der Rückgriff auf diese Kompetenzdelegation  ist im vorliegenden Fall unbedingt notwendig, um gezielt Cloud-Lösungen zu  testen und die erforderlichen technischen Optionen, insbesondere im Bereich  der Sicherheit, auszuloten.  Das so erworbene Wissen wird in die laufenden und kommenden Gesetzge  -  bungsarbeiten einfliessen, die damit auf eine konkrete und zweckmässige  Grundlage abstellen können.  Auf Antrag der Finanzdirektion,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1
                            1  Dem Amt für Informatik und Telekommunikation (ITA) wird die Bewilli  -  gung erteilt, die Bearbeitung gewisser Daten des Staates Freiburg im Rahmen  der folgenden Pilotprojekte in die «Cloud» auszulagern:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a)  «Kollaborative Office-Tools» Microsoft 365 von Microsoft;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)  «Unified-Communications-Services» CiscoWebex Teams von Cisco;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c)  «Front-End-Dokumentation» SAP Enable Now von SAP;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            d)  «Beschaffungs- und Vertragsverwaltung» SAP Ariba von SAP.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2
                            1  Jedes Pilotprojekt ist zeitlich befristet und auf genaue Testnutzerpopulatio  -  nen (Test-User) beschränkt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die spezifischen Bedingungen für jedes einzelne Projekt werden in den An  -  hängen 1 bis 4 aufgeführt, die integraler Bestandteil dieser Verordnung sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 3
                            1  Im Falle eines Datenlecks oder eines Applikationsfehlers informiert das ITA  unverzüglich den Staatsrat und die kantonale Behörde für Öffentlichkeit und  Datenschutz.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Das ITA übermittelt dem Staatsrat und der kantonalen Behörde für Öffent  -  lichkeit und Datenschutz den Beurteilungsbericht nach Artikel 21 Abs. 3 E-  GovSchG.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 4
                            1  Diese Verordnung wird rückwirkend auf 1. Dezember 2018 in Kraft gesetzt  und gilt bis 31. Dezember 2020.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Beschliesst der Staatsrat anhand des Beurteilungsberichts die Fortführung  der Bearbeitung von Daten nach Artikel 1, so bleiben die einschlägigen Be  -  stimmungen dieser Verordnung bis 31.  Dezember 2022 oder bis zum Inkraft  -  treten der erforderlichen formalen Rechtsgrundlagen in Kraft.  A1 ANHANG1 – «Kollaborative Office-Tools» Microsoft  365  Art.  A1-1  Zweck
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Mit diesem Pilotprojekt werden folgende Ziele verfolgt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a)  die technischen Merkmale von Cloud-Diensten für die Erarbeitung der  erforderlichen Rechtsgrundlagen ausloten;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)  abklären, welche Sicherheitsanforderungen bei der Erarbeitung dieser  Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen sind;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c)  digitales Vertrauen schaffen, indem den am Pilotprojekt beteiligten Ein  -  heiten kollaborative Cloud-Lösungen zur Verfügung gestellt werden;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            d)  die Akzeptanz  bei diesen Einheiten testen und Feedback von ihnen  sammeln, damit anschliessend eine rasche Implementierung erfolgen  kann.  Art.  A1-2  Projektumfang
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Am Pilotprojekt nehmen folgende Personen und Einheiten teil:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a)  einige von der Informatikkommission im Unterrichtswesen ausgewählte  Schulen, und zwar die Pädagogische Hochschule Freiburg, das Kollegi  -  um Gambach, die Gewerbliche und Kaufmännische Berufsfachschule  Bulle und die Kaufmännische Berufsfachschule Freiburg;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)  die Mitglieder des Grossen Rates und seines Sekretariats;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c)  die Mitglieder des Staatsrats;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            d)  die Staatskanzlei;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            e)  die Generalsekretariate der Direktionen des Staatsrats;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            f)  das Amt für Informatik und Telekommunikation (ITA);
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            g)  die Kantonale Gebäudeversicherung (KGV).  Art.  A1-3  Datenkategorien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  In die Cloud ausgelagert werden die mit kollaborativen Office-Tools (Mes  -  saging, persönliche und gemeinsame Kalender, Notizen) bearbeiteten Daten.  Art.  A1-4  Datenzugriffsrechte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Datenzugriffsrechte werden von den internen Administratorinnen und  Administratoren des ITA nach den geltenden Grundsätzen für die interne  Nutzung verwaltet.  Art.  A1-5  Datensicherheit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Mit   folgenden   Vorgaben   sollen   Datenschutz   und   Datensicherheit  gewährleistet werden:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a)  Die Datenbearbeitung wird in ein europäisches Land ausgelagert, des  -  sen Datenschutzniveau dem Schweizer Niveau entspricht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)  Die Daten werden verschlüsselt, und der Kodierungsschlüssel wird vom  ITA verwahrt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c)  Das ITA informiert die Nutzerinnen und Nutzer in geeigneter Weise  über die mit der Nutzung der Anwendung verbundenen Risiken und die  Massnahmen, die zu treffen sind, um die Vertraulichkeit der Datenbear  -  beitung zu gewährleisten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  A1-6  Verantwortung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Das Pilotprojekt wird unter der Verantwortung des ITA durchgeführt, das  alle geeigneten Massnahmen trifft, um Datenschutz und Datensicherheit zu  gewährleisten, und steht unter der Aufsicht der Informatikkommission des  Staates.  Art.  A1-7  Vertragsmodalitäten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Verträge für das Pilotprojekt unterstehen schweizerischem Recht und  enthalten eine Geheimhaltungsklausel und eine Gerichtsstandsklausel (Ge  -  richtsstand in der Schweiz).  A2 ANHANG 2 – «Unified-Communications-Services» Cisco Webex  Teams  Art.  A2-1  Zweck
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Mit diesem Pilotprojekt werden folgende Ziele verfolgt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a)  die technischen Merkmale von Cloud-Diensten für die Erarbeitung der  erforderlichen Rechtsgrundlagen ausloten;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)  abklären, welche Sicherheitsanforderungen bei der Erarbeitung dieser  Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen sind;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c)  die Akzeptanz der Unified-Communications-Services bei den am Pilot  -  projekt teilnehmenden Einheiten testen;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            d)  Feedbacks sammeln, um festzulegen, welches Nutzerprofil künftig für  den Implementierungsumfang zu berücksichtigen ist.  Art.  A2-2  Projektumfang
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Das Pilotprojekt wird in folgenden Einheiten durchgeführt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a)  im ITA;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)  im Amt für Mobilität;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c)  in der Kantonalen Steuerverwaltung.  Art.  A2-3  Datenkategorien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Bei den bearbeiteten Daten handelt es sich um Daten, die zwischen den Nut  -  zerinnen und Nutzern über Instant Messenging, File Sharing, Videokonferen  -  zen, Anrufe und andere integrierte Kommunikationsmittel ausgetauscht wer  -  den.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  A2-4  Datenzugriffsrechte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Nutzungsrechte für die Lösung werden vom ITA verwaltet. Der Aus  -  tausch von Dokumenten erfolgt hingegen durch die Nutzerinnen und Nutzer.  Art.  A2-5  Datensicherheit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Mit   folgenden   Vorgaben   sollen   Datenschutz   und   Datensicherheit  gewährleistet werden:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a)  Die Datenbearbeitung wird in ein europäisches Land ausgelagert, des  -  sen Datenschutzniveau dem Schweizer Niveau entspricht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)  Die Daten werden verschlüsselt, und der Kodierungsschlüssel wird vom  ITA verwahrt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c)  Das ITA informiert die Nutzerinnen und Nutzer in geeigneter Weise  über die mit der Nutzung der Anwendung verbundenen Risiken und die  Massnahmen, die zu treffen sind, um die Vertraulichkeit der Datenbear  -  beitung zu gewährleisten.  Art.  A2-6  Verantwortung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Das Pilotprojekt wird unter der Verantwortung des ITA durchgeführt, das  alle geeigneten Massnahmen trifft, um Datenschutz und Datensicherheit zu  gewährleisten, und steht unter der Aufsicht der Informatikkommission des  Staates.  Art.  A2-7  Vertragsmodalitäten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Verträge für das Pilotprojekt unterstehen schweizerischem Recht und  enthalten eine Gerichtsstandsklausel (Gerichtsstand in der Schweiz).  A3 ANHANG 3 – «Front-End-Dokumentation» SAP Enable Now  Art.  A3-1  Zweck
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Mit diesem Pilotprojekt werden folgende Ziele verfolgt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a)  die technischen Merkmale von Cloud-Diensten für die Erarbeitung der  erforderlichen Rechtsgrundlagen ausloten;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)  abklären, welche Sicherheitsanforderungen bei der Erarbeitung dieser  Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen sind;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c)  digitales Vertrauen schaffen, indem den am Pilotprojekt beteiligten Ein  -  heiten kollaborative Cloud-Lösungen zur Verfügung gestellt werden;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            d)  die Akzeptanz  bei diesen Einheiten testen und Feedback von ihnen  sammeln, damit anschliessend eine rasche Implementierung erfolgen  kann.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  A3-2  Projektumfang
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Das Pilotprojekt wird im ITA durchgeführt.  Art.  A3-3  Datenkategorien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die bearbeiteten Daten beziehen sich auf den Inhalt von fachspezifischer  Dokumentation   (Benutzerhandbuch,   Gebrauchsanweisung,   einzuhaltende  Verfahren, Prozessbeschreibung).  Art.  A3-4  Datenzugriffsrechte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Datenzugriffsrechte werden von den internen Administratorinnen und  Administratoren des ITA nach den geltenden Grundsätzen für die interne  Nutzung verwaltet.  Art.  A3-5  Datensicherheit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Mit   folgenden   Vorgaben   sollen   Datenschutz   und   Datensicherheit  gewährleistet werden:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a)  Die Datenbearbeitung wird in ein europäisches Land ausgelagert, des  -  sen Datenschutzniveau dem Schweizer Niveau entspricht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)  Das ITA informiert die Nutzerinnen und Nutzer in geeigneter Weise  über die mit der Nutzung der Anwendung verbundenen Risiken und die  Massnahmen, die zu treffen sind, um die Vertraulichkeit der Datenbear  -  beitung zu gewährleisten.  Art.  A3-6  Verantwortung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Das Pilotprojekt wird unter der Verantwortung des ITA durchgeführt, das  alle geeigneten Massnahmen trifft, um Datenschutz und Datensicherheit zu  gewährleisten, und steht unter der Aufsicht der Informatikkommission des  Staates.  A4 ANHANG 4 – «Beschaffungs- und Vertragsverwaltung» SAP Ariba  Art.  A4-1  Zweck
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Mit diesem Pilotprojekt werden folgende Ziele verfolgt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a)  die technischen Merkmale von Cloud-Diensten für die Erarbeitung der  erforderlichen Rechtsgrundlagen ausloten;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)  abklären, welche Sicherheitsanforderungen bei der Erarbeitung dieser  Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen sind;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c)  digitales Vertrauen schaffen, indem den am Pilotprojekt beteiligten Ein  -  heiten kollaborative Cloud-Lösungen zur Verfügung gestellt werden;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            d)  die Akzeptanz  bei diesen Einheiten testen und Feedback von ihnen  sammeln, damit anschliessend eine rasche Implementierung erfolgen  kann.  Art.  A4-2  Projektumfang
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Das Pilotprojekt wird im ITA durchgeführt.  Art.  A4-3  Datenkategorien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Bei den bearbeiteten Daten handelt es sich um Daten, die sich auf die Ein  -  käufe und die Leistungsverträge beziehen (Vertrag, Lieferanten, Preise, Da  -  ten usw.).  Art.  A4-4  Datenzugriffsrechte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Datenzugriffsrechte werden von den internen Administratorinnen und  Administratoren des ITA nach den geltenden Grundsätzen für die interne  Nutzung verwaltet.  Art.  A4-5  Datensicherheit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Mit   folgenden   Vorgaben   sollen   Datenschutz   und   Datensicherheit  gewährleistet werden:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a)  Die Datenbearbeitung wird in ein europäisches Land ausgelagert, des  -  sen Datenschutzniveau dem Schweizer Niveau entspricht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)  Die Daten werden verschlüsselt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c)  Das ITA informiert die Nutzerinnen und Nutzer in geeigneter Weise  über die mit der Nutzung der Anwendung verbundenen Risiken und die  Massnahmen, die zu treffen sind, um die Vertraulichkeit der Datenbear  -  beitung zu gewährleisten.  Art.  A4-6  Verantwortung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Das Pilotprojekt wird unter der Verantwortung des ITA durchgeführt, das  alle geeigneten Massnahmen trifft, um Datenschutz und Datensicherheit zu  gewährleisten, und steht unter der Aufsicht der Informatikkommission des  Staates.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum  Beschluss  Berührtes Element  Änderungstyp  Inkrafttreten  Quelle (ASF seit 2002)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            04.12.2018  Erlass  Grunderlass  01.12.2018  2018_112  Änderungstabelle – Nach Artikel  Berührtes Element  Änderungstyp  Beschluss  Inkrafttreten  Quelle (ASF seit 2002)  Erlass  Grunderlass  04.12.2018  01.12.2018  2018_112