Beschluss über die Gebühren für die offiziellen Formulare des Amtes für Berufsbildung (420.16)
Beschluss über die Gebühren für die offiziellen Formulare des Amtes für Berufsbildung (420.16)
Beschluss über die Gebühren für die offiziellen Formulare des Amtes für Berufsbildung
1 Beschluss vom 11. November 1992 über die Gebühren für die offi ziellen Formulare des Amtes für Berufsbildung Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 6 Abs. 2 un d 25 Abs. 3 des Einführungsgesetzes vom 19. September 1985 zum Bundesgesetz über die Berufsbildung; auf Antrag der Volkswirtschafts-, Verkehrs- und Energiedirektion, beschliesst:
Art. 1
Das Amt für Berufsbildung erhe bt die folgenden Gebühren: a) offizielle Formulare für den Anschluss der Lehrverträge 40.– b) offizielle Formulare für den Abschluss der
Art. 2
1 Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1993 in Kraft.
1bis Die Anwendung dieses Beschlusses wird während des Schuljahrs
2002/2003 ausgesetzt.
2 Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen, in die Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen und im Sonderdruck herauszugeben.