Beschluss betreffend Festlegung eines Pensionspreises pro Hafttag für die Untersuchungshaft oder für den ordentlichen oder vorzeitigen Vollzug einer Strafsanktion in einer Anstalt der Partnerkantone des lateinischen Konkordats
                            Beschluss  vom 29. Oktober 2010  betreffend Festlegung eines Pensionspreises pro Hafttag   für  die Untersuchungshaft oder für den ordentlichen  oder  vorzeitigen Vollzug einer Strafsanktion in einer   Anstalt der  Partnerkantone des lateinischen Konkordats  Die       lateinische       Konferenz       der       in       Straf  -  und  Massnahmenvollzugsfragen zuständigen Behörden  gestützt  auf  die  Artikel  40,  41,  56  –64,  74  –80,  90,  110,  372,  377  –380  und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            387  des   Schweizerischen   Strafgesetzbuches   vom   21.   Dezember   1937  (StGB)  ;  gestützt    auf    die    Artikel    220,    234    und    236    der   Schweizerischen  Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO);  gestützt auf   die Verordnung vom 19. September 2006 zum Strafgesetzbuch  und zum Militärstrafgesetz (V  -StGB  -MStG);  gestützt auf die Artikel 4, 11  –13 und 24  –28 des  Konkordats vom 10. April
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2006   über   den   Vollzug   der   Freiheitsstrafen   und   Massnahmen   an  Erwachsenen  und  jungen  Erwachsenen  in  den  Kantonen  der  lateinischen  Schweiz (lateinisches Konkordat);  gestützt  auf    das  Reglement  der  Konferenz  vom  10.  Oktober  1988  (R  -1/1)  zur Festlegung der Vorgehensweise der Konferenz;  gestützt     auf     den     Beschluss     der     Westschweizer     Justiz-  und  Polizeidirektorenkonferenz  (zurzeit  LKJPD)  vom  16.  März  2000,  wonach  die    Zuständigkeit    fü  r    die    Festsetzung    des    Pensionspreises    in    der  Untersuchungshaft an die Konferenz der in Strafvollzugsfragen zuständigen  kantonalen Behörden (die Konferenz) delegiert wird;  gestützt  auf  den  Beschluss  der  Kantone,  dem  zwischen  der  Konferenz  der  kantonalen   Jus  tiz  -   und   Polizeidirektoren   (KKJPD)   und   der   Stiftung  «Schweizerisches   Ausbildungszentrum   für   das   Strafvollzugspersonal   –  SAZ»  geschlossenen  Rahmenvertrag  vom  18.  August  2006  betreffend  Finanzierung  und  Ausbildung  des  Strafvollzugspersonals  in  der  Schweiz  zuzustimmen;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gestützt   auf   die   kantonalen   Beschlüsse   bzw.   jene   der   KKJPD   vom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            13.   November 2009 und 8. April 2010 zur Annahme des Projekts «  Bildung  im Strafvollzug  » (BiSt) von nationaler Tragweite;  in Erwägung:  Gemäss  Artikel  28  des  lateinischen  Konkordats  obliegt  es  der  Konferenz,  den   Pensionspreis   festzulegen,   den   der   Urteilskanton   oder   derjenige  Kanton,  von  dem  die  gefangene  Person  abhängig  ist,  zu  bezahlen  hat.  Bei  der     Festsetzung     dieser     Preise     sind     verschiedene     Kriterien     zu  berücksichtigen.  Sowohl  die  R  egierungen  wie  die  kantonalen  Parlamente  wünschen,    auch    wenn    sie    im    Geiste    der    Solidarität    und    des  Zusammenwirkens innerhalb des Konkordats das Prinzip der reellen Kosten  nicht anwenden wollten, eine etappenweise Annäherung an dieses System.  Die Konferenz hat denn auch anlässlich einer durch eine Arbeitsgruppe, die  namentlich aus Buchhaltungsexperten zusammengesetzt war, durchgeführte  analytische  Studie  die  wichtigsten  Elemente  dieser  reellen  Kosten  pro  Anstaltstyp  aufgestellt  und  verabschiedet.  Es  sind  dar  aufhin  2005  neue  Pensionspreise  für  den  Vollzug  der  Sanktionen  (Beschluss  B  -2/14)  und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2007 für die Untersuchungshaft und die kurzen Freiheitsstrafen (Beschluss  B-3/6) festgelegt worden; auch ist eine Erhöhung um 5   % pro Jahr während
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4 Jahren ab dem 1. Janu  ar 2007 beschlossen worden.  Aufgrund  des  Inkrafttretens  des  neuen  Strafsanktionenrechts  am  1.  Januar
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2007  und  der  Schweizerischen  Strafprozessordnung  vom  5.  Oktober  2007  am  1.  Januar  2011  sowie  der  fortlaufenden  Zunahme  der  Hafttage  in  der  lateinischen   Sch  weiz   sind   an   den   Strafvollzugsanstalten   verschiedene  Änderungen  und  Verbesserungen  vorgenommen  worden  (Erweiterung  des  Aufnahmevermögens,     Umbauten     und     Anpassungen     der     Gebäude,  Verstärkung  der  Betreuung,  der  Sicherheit  und  der  Weiterbildung  des  Personals).  Schliesslich  ist  auch  in  den  verschiedenen  Kategorien  des  Personals,  das  die  Insassen  betreut,  der  Bestand  erweitert  worden.  Daraus  ergab sich eine erhebliche Steigerung der Haftkosten seit 2005, die mit der  Erhöhung  der  Pensionspreise  in  den  letzten  vier  Jahren  nur  teilweise  kompensiert werden konnte (reelle Kosten 2009 der Untersuchungshaft und  der   kurzen   Freiheitsstrafen:   180   Franken   /   der   langen   Strafen   und  Massnahmen,   je   nach   Hafttyp   und   zu   erfüllenden   Anforderungen:  durchschnittlich von 250  –512 Franke  n).  Wie  seinerzeit  beschlossen,  rechtfertigt  es  sich  folglich,  ab  2011  die  Pensionspreise  in  den  nächsten  vier  Jahren  etappenweise  in  Höhe  von  durchschnittlich  7,5   %  pro  Jahr  anzupassen  (Untersuchungshaft  /  kurze  Freiheitsstrafen:  von  122  Franken  auf  152  Franken  im  Jahr  2014  und  von
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            175  Franken  im  Jahr  2011  auf  243  Franken  im  Jahr  2014  im  offenen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vollzugsregime  bzw.  von  236  Franken  auf  364  Franken  im  geschlossenen  Vollzugsregime).  Hinzu kommt der Beitrag für die Finanzierung des SAZ (Grössenordnung 2  Franken/Ta  g) und der Beitrag für die etappenweise Umsetzung des Projekts  BiSt  von  nationaler  Tragweite  (ab  1.  August  2011,  unter  bestimmten  Bedingungen  für  die  Kantone  Freiburg  und  Waadt  bzw.  ab  2012  für  alle  Westschweizer Kantone). Letzterer Beitrag wird die Kosten   der Fachstelle,  des  BiSt  -Servers  und  der  Lehrpersonen  des  Ausbildungsteams  decken,  unter Vorbehalt einer Rückerstattung für den Fall, dass die Kantone selber  ihre Lehrpersonen anstellen. Die Verteilung der Kosten für die Jahre 2011  und 2012 wird berechnet    anhand des Mittelwertes der Hafttage von 2006  –
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2008,  für  die  Jahre  2013  –2015  anhand  des  Mittelwertes  der  Jahre  2009  –
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2011.  Schliesslich  werden  weder  die  den  gefangenen  Personen  für  ihre  Tätigkeit  im Rahmen der Halbgefangenschaft, des Arbeitsexternats oder d  es Arbeits  -  und  Wohnexternats  ausgerichteten  Entschädigungen  noch  die  Löhne,  von  denen  sie  eine  Beteiligung  entrichten  müssen,  berücksichtigt  (Art.  380  StGB  und  diesbezügliche  Beschlüsse  der  Konferenz  vom  25.  September
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2008).  Somit  müssen  ab  2011  die  gelte  nden  Preise  um  7,5   %  pro  Jahr  während  vier  Jahren  angepasst  werden,  um  sich  stufenweise  den  reellen  Kosten  anzunähern.  Schliesslich  erlauben  es  diese  Anpassungen,  die  Unterschiede  einigermassen  zu  vermindern  bzw.  in  gewissen  Fällen  die  in  den  beiden  anderen  (Deutschschweizer)  Strafvollzugskonkordaten  festgelegten  Preise  zu    erreichen.    Dies    bedeutet    auch    eine    Konkretisierung    des    vom  Bundesgesetzgeber    vorgegebenen    Ziels    einer    Vereinheitlichung    des  Strafvollzugs (Art. 372 Abs. 2 StGB).  Auf  Antrag  der  lateinisch  en  Konkordatskommission  vom  10.  September
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2010,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 Grundsätze
                            1    Der  Pensionspreis  pro  Hafttag  in  der  Untersuchungshaft,  im  vorzeitigen  oder  ordentlichen  Vollzug  einer  strafrechtlichen  Sanktion  wird  namentlich  gemäss   den   Kriterien   von   Artik  el   28   des   lateinischen   Konkordats  festgelegt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2      Er    umfasst    auch    die    Arzt  -    und    Heilmittelkosten,    die    bei    der  Eintrittsuntersuchung  und  bei  den  dringlichen  Pflegemassnahmen  anfallen,  sowie die Prämie der Unfallversicherung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3    Die  übrigen  Arzt  -  und  Heilmittelkosten  sowie  Spitalaufenthalte  in  einem  Nicht  -Konkordatskanton  werden  zusätzlich  verrechnet.  Dies  gilt  auch  für  Kosten,   die   im   Zusammenhang   mit   einer   Spitaleinweisung   anfallen  (Transfers, Bewachung usw.).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4    Bei  Spitaleinweisungen  wird  der  Pensionspreis  ab  dem  8.  Tag  des  Spitalaufenthaltes um einen Drittel reduziert.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 Beiträge zur Finanzierung der Ausbildung des
                            Strafvollzugspersonals (SAZ) und für die Ausbildung  der  gefangenen Personen (BiSt)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1    Der  Beitrag  zur  Finanzierung  der  Ausbildung  des  Strafvollzugspersonals  wird   weiterhin   zum   Pensionspreis   und   zu   den   für   eine   alternative  Vollzugsform   eines   Freiheitsentzuges   (z.B.   Hausarrest)   in   Rechnung  gestellten Kosten hinzugerechnet. Das SAZ stellt den   Einweisungsbehörden  oder den Anstalten jährlich eine entsprechende Rechnung, gestützt auf den  vereinbarten Verteilschlüssel.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2    Der  Beitrag  für  die  Ausbildung  der  gefangenen  Personen  wird  ebenfalls  zum  Pensionspreis  und  zu  den  für  eine  alternative  Vollzugs  form  eines  Freiheitsentzuges (z.B. elektronische Überwachung) in Rechnung gestellten  Kosten     hinzugerechnet.     Die     Fachstelle     des     SAH   *)  stellt     den  Einweisungsbehörden   oder   den   Anstalten   jährlich   eine   entsprechende  Rechnung,  gestützt  auf  den  im  Leistungsvertr  ag  zwischen  der  KKJPD  und  dem     SAH     Zentralschweiz     vom     8.     April     2010     beschlossenen  Verteilschlüssel.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3     Der   Kanton   Tessin   ist   befugt,   für   die   mindestens   gleichwertige  Ausbildung,  die  er  den  gefangenen  Personen  zuteil  kommen  lässt,  einen  Betrag in Höhe dieses  Beitrages durch Kompensierung zu verrechnen.  *)   Schweizerisches  Arbeiterhilfswerk  Zentralschweiz  /  Fachstelle  «Bildung  im
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 3 Zusatzbetrag für stationäre therapeutische Massnahmen oder
                            Verwahrung  Für  stationäre  therapeutische  Massnahmen  oder  für  die  Verwahrung  wird  zusätzlich  ein  Pauschalbetrag  von  40  Franken  in  Rechnung  gestellt,  sofern  eine spezifische Betreuung erfolgt.  Die   Pensionspreise   werden   unter   Berücksichtigung   der   versch  iedenen  Hafttypen und Haftregime verrechnet, insbesondere.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.   Hafttypen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a)   Untersuchungshaft  (UH)  im  Sinne  von  Artikel  110  Abs.  7  StGB,  der  die  Begriffe  Untersuchungshaft  und  Sicherheitshaft  nach  den
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikeln 220 und 234 StPO abdeckt;
                            b)   vorzeitiger      Vollzu  g      von      Strafsanktionen      (Strafen      oder  Massnahmen) im Sinne von Artikel 236 StPO;  c)   Vollzug von Strafsanktionen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.   Haftregime  a)   Einzelhaft    bzw.    in    gewissen    Fällen    Normalvollzug    in    der  geschlossenen  Anstalt  im  Sinne  von  Art.  77,  78  und  76  Abs.  2  StGB;  b)   gelockerte     Haftregime     (Halbgefangenschaft     und     tageweiser  Vollzug) im Sinne der Artikel 77b und 79 StGB;  c)   kurze Freiheitsstrafen;  d)   lange Freiheitsstrafen;  e)   stationäre    therapeutische    Massnahmen    und    Verwahrung    in  geschlossener Einrichtung;  f)    stationäre    therapeutische  Massnahmen  und  Verwahrung  in  offener  Einrichtung;  g)   Arbeitsexternat bei Strafen und Massnahmen;  h)   Arbeits  - und Wohnexternat;  i)    abweichende Vollzugsformen im Sinne von Art. 80 StGB;  j)    Inhaftierung von Personen, die mangels verfügbaren Pl  ätzen warten  müssen,  bis  sie  in  die  vorgesehene  Anstalt  eingewiesen  werden  können;  k)   Hausarreste (für Kantone, die über eine entsprechende Bewilligung  verfügen).
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 5 Pensionspreise
                            Die  Pensionspreise  pro  Tag  ab  dem  1.  Januar  2011  sind  in  der  von  der  Ko  nferenz verabschiedeten Liste der Anstalten pro Kanton und Anstaltstyp  im Anhang festgelegt.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 6 Beteiligung der gefangenen Personen
                            1     Die   gefangene   Person,   die   sich   im   tageweisen   Vollzug,   in   der  Halbgefangenschaft   oder   im   Arbeitsexternat   sowie   im   Arbei  ts-   und  Wohnexternat   befindet,   und   die   einen   Lohn   oder   eine   Entschädigung  bezieht,  muss  eine  Beteiligung  an  den  Vollzugskosten  der  Strafsanktion  entrichten.  Diese  beläuft  sich  am  1.  Januar  2011  auf  21  Franken  pro  Tag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (Art.  10  des  Beschlusses  vom  25  .  Septemb  er  2008  über  den  Vollzug  von  Strafen  in  Form  der  Halbgefangenschaft  und  Art.  6  des  Beschlusses  vom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            25.   September   2008   über   das   Arbeitsexternat   und   das   Arbeits  -   und  Wohnexternat).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2     Die   Einweisungsbehörde   setzt   für   die   gefangene   Person,   die   eine  anerkannte  Ausbildung  absolviert  oder  eine  gesetzliche  Unterhaltspflicht  erfüllt   oder   eine   strukturierte   und   betreute   Tätigkeit   ausübt,   einen  niedrigeren Betrag, mindestens aber 10 Franken pro Tag fest.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3    Diese  Behörde  kann  in  erwiesenen  Härtefällen  und  sofern  die  betroffene  Person  zu  Monatsbeginn  ein  begründetes  Gesuch  eingereicht  hat,  die  Beteiligung an den Vollzugskosten senken.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 7 Pensionspreise für gefangene Personen, die von einer Behörde
                            des lateinischen Konkordats in eine Anstalt   eines der beiden  Deutschsc  hweizer Straf  vollzugskonkordate   eingewiesen  wurden  Der  Pensionspreis  für  eine  gefangene  Person,  die  von  einer  Behörde  eines  Partnerkantons des lateinischen Konkordats in eine Anstalt eines der beiden  Deutschschweizer Konkordate eingewiesen wurde, wird nach   den in jenem  Kanton geltenden Konkordatstarifen berechnet, dem die Anstalt, in die die  gefangene  Person  eingewiesen  wurde,  zugehört,  oder  aber  gemäss  dem  Tarif des lateinischen Konkordats, wenn dieser höher ausfallen sollte.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 8 Pensionspreise für gefangene Personen, die von den Behörden
                            der Deutschschweizer Strafvollzugskonkordate in eine Anstalt  des lateinischen Konkordats eingewiesen wurden  Der  Pensionspreis  für  eine  gefangene  Person,  die  von  einer  Behörde  eines  Partnerkantons eines der Deutschschweizer Strafvollzugskonkordate in eine  Anstalt des lateinischen Konkordats eingewiesen wurde, wird nach den im  Sitzkanton der Einweisungsbehörde geltenden Konkordatstarifen berechnet,  oder  aber  gemäss  dem  Tarif  des  lateinischen  Konkordats,  wenn  dieser  höher ausfallen sollte.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 9 Pensionspreis für Personen, die aufgrund des
                            Militärstrafgesetzes verurteilt wurden  verurteilt    wurden,    wird    vom    Bundesrat    auf    dem    Verordnungsweg  festgelegt.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 10 Pensionspreis für Jugendliche
                            Der  Pensionspreis  für  Jugendliche,  die  ausnahmsweise  in  einer  separaten  Abteilung    einer    Haftanstalt    eines    Partnerkantons    des    lateinischen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Konkordats   eingewiesen   werden,   wird   von   der   Konferenz   in   einem  Beschluss ad hoc f  estgelegt.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 11 Schlussbestimmungen
                            1   Dieser Beschluss hebt folgende Erlasse auf:  a)   Beschluss  B  -2/14  vom  24.  März  2005  betreffend  Festsetzung  des  Pensionspreises  in  den  Konkordatsanstalten    und  der  Kosten  für  die  (EM);  b)   Beschluss  B  -3/6  vom  24.  September  2007  betreffend  Festlegung  eines  einheitlichen  Pensionspreises  pro  Hafttag  für  die  Untersuchungshaft  und  für  Kurzstrafen,  die  in  einem  anderen  Kanton  oder  für  einen  anderen Kanton vollzogen werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Die Konferenz lädt die Kantonsregierungen der lateinischen Schweiz ein,  ihre Erlasse zu den Pensionspreisen entsprechend anzupassen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4   Er wird auf der Website der Konferenz veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ANHANG  Liste der Pensionspreise   in den Anstalten der Partnerkantone des lateinischen Konkordats  ab dem 1. Januar 2011 (Art. 5)  a) Kanton Freiburg  Anstalten  Hafttypen und Haftregime  2011  2012  2013  2014  Bellechasse,  Sugiez  Vollzug einer Strafsanktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  in der geschlossenen  Abteilung einer offenen Anstalt (normale  Sicherheitsstufe)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            195  210  226  243  Vollzug einer Strafsanktion in der offenen  Abteilung  einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            175  188  202  218  Vorzeitiger Vollzug
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  einer Strafsanktion (VVS)  195  210  226  243  VVS
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  oder ausnahmsweise Vollzug einer Strafsanktion  in der geschlossenen Abteilung (hohe Sicherheitsstufe)  einer offenen Anstalt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            236  254  273  294  Heim  Tannenhof
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)  Vollzug einer Strafsanktion  in der offenen Abteilung  (niedrige Sicherheitsstufe) einer offenen  Anstalt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            175  188  202  218
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anstalten  Hafttypen und Haftregime  2011  2012  2013  2014  Zentralgefängnis,  Freiburg  Untersuchungshaft (UH)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)  oder VVS, ohne Arbeits  -  oder  Beschäftigungsmöglichkeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            122  131  141  152  UH oder VVS mit regelmässiger Beschäftigung und  Betreuung der gefangenen Person durch das Personal
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            142  153  165  177  Vollzug von kurzen Freiheitsstrafen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            142  153  165  177  Vollzug einer Strafsanktion  in einer geschlossenen  Anstalt (geschlossene Abteilung) ohne spezifische  Betreuung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            195  210  226  243  Vollzug einer Strafsanktion  in der geschlossenen  Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe  Sicherheitsstufe) ohne spezifische Betreuung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            236  254  273  294  Les Falaises  Vollzug einer Strafsanktion  in der offenen Abteilung  einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            175  188  202  218  Tageweiser  Vollzug  135  145  156  168  Halbgefangenschaft  135  145  156  168  Arbeitsexternat  135  145  156  168
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)    Unter Strafsanktion versteht sich eine Strafe oder Massnahme (stationäre therapeutische Massnahmen –    Art. 59 und 60 StGB  sowie 61 StGB für junge Erwachsene) sowie Verwahrung (Art. 64 StGB).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)    Der vorzeitige Vollzug einer Strafe oder Massnahme ist in Artikel 236 StPO, in Kraft seit 1. Januar 2011, geregelt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)    In   diesem   Heim   werden   ebenfalls   Personen,   gegen   die   eine   fürsorgerische   Freiheitsentziehung   angeordne  t   wurde,  aufgenommen (Art. 397a ff. ZGB).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            9
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)    Die Untersuchungshaft ist in Artikel 110 Abs. 7 StGB geregelt (vgl. Art. 4 des Beschlusses B  -2/15).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)    Zu vollziehende Strafe(n) oder Reststrafe(n), die weniger als sechs Monate dauert (dauern).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6)    Lange Strafen   und stationäre therapeutische Massnahmen sowie Verwahrung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7)    Lange  Strafen  und  stationäre  therapeutische  Massnahmen  sowie  Verwahrung,  bei  Flucht  -  oder  Kollusionsgefahr  oder  Gewaltbereitschaft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b) Kanton Waadt  Anstalten  Hafttypen und Haftregime  2011  2012  2013  2014  EPO, Orbe  Einzelhaft aus Sicherheitsgründen  –  verstärkte  Sicherheitsstufe (ohne Möglichkeit eines Zuschlags von
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            40  Franken  –  Art. 3 des Beschlusses B  -  2/15)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            293  315  339  364  Vorzeitiger Vollzug einer Strafsanktion (VVS)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  oder  Vollzug einer Strafsanktion   2)   in der geschlossenen  Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe  Sicherheitsstufe)  –  Gefängnis
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            236  254  273  294  Vollzug einer Strafsanktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  in der geschlossenen  Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe  Sicherheitsstufe)  – psychiatrische Abteilung (Art. 80  StGB)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            275  296  318  342  Vollzug einer Strafsanktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  in der geschlossenen  Abteilung einer offenen Anstalt (normale  Sicherheitsstufe)  – Gebäude La Colonie: geschlossene  Abteilung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            195  210  226  243  Vollzug einer Strafsanktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  in der offenen Abteilung  einer geschlossenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe) –  Gebäude La Colonie: offene Abteilung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            175  188  202  218
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            11
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anstalten  Hafttypen und Haftregime  2011  2012  2013  2014  La Tuilière,  Lonay  Untersuchungshaft (UH)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            122  131  141  152  Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur  Einweisung  für den Vollzug einer Strafsanktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            122  131  141  152  UH
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)  oder VVS
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  mit regelmässiger Beschäftigung und  Betreuung der gefangenen Person durch das Personal
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            142  153  165  177  Vollzug kurzer Freiheitsstrafen  6)  142  153  165  177  Halbgefangenschaft  135  145  156  168  Tageweiser Vollzug  135  145  156  168  Arbeitsexternat  135  145  156  168  Vollzug einer Strafsanktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  durch Frauen in der  geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            236  254  273  294  Vollzug einer Strafsanktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  (Mutter und Kind): Tarif  für die Mutter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            236  254  273  294  Vollzug einer Strafsanktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  (Mutter und Kind):  Zuschlag pro Kind
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            118  127  136  147  UH  4)  (Mutter und Kind): Tarif für die Mutter  122  131  141  152  UH
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)  oder VVS
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  mit regelmässiger Beschäftigung und  Betreuung der gefangenen Person durch das Personal  (Mutter und Kind): Tarif für die Mutter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            142  153  165  177
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            12
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anstalten  Hafttypen und Haftregime  2011  2012  2013  2014  UH
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)  oder VVS
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  (Mutter und Kind): Zuschlag pro  Kind
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            62  67  72  77  Psychiatrische Abteilung (Art. 80  StGB)  –  UH
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)  Männer  (ohne Möglichkeit eines Zuschlags von 40 Franken –   Art.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 des Beschlusses B  -  2/15)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            275  296  318  342  «Simplon»,  Lausanne
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7)  Arbeitsexternat  135  145  156  168  Halbgefangenschaft  135  145  156  168  Tageweiser Vollzug
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            135  145  156  168  La  Croisée,  Orbe  UH  4)  122  131  141  152  Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung  für den Vollzug einer Strafsanktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            122  131  141  152  UH
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)  oder VVS
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  mit regelmässiger Beschäftigung und  Betreuung der gefangenen Person durch das Personal
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            142  153  165  177  Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            142  153  165  177  Bois  -  Mermet,  Lausanne  UH
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            122  131  141  152  Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung  für den Vollzug einer Strafsanktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            122  131  141  152  UH
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)  oder VVS
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  mit regelmässiger Beschäftigung und  Betreuung der gefangenen Person durch das Personal
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            142  153  165  177
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            13
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anstalten  Hafttypen und Haftregime  2011  2012  2013  2014  Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            142  153  165  177  Tageweiser Vollzug  135  145  156  168  Arbeits  -  und Wohnexternat  10  10  10  10  HA  Hausarreste  20  20  20  20
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)    Der vorzeitige Vollzug einer Strafe oder Massnahme ist in Artikel 236 StPO, in Kraft seit 1. Januar 2011, geregelt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)    Unter Strafsanktion versteht sich eine Strafe oder Massnahme (stationäre therapeutische Massnahmen –    Art. 59 und 60 StGB  sowie 61 StGB für junge Erwachsene) sowie Verwahrung (Art. 64 StGB).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)    Geändert durch Beschluss der lateinischen Konferenz der in Straf  - und Massnahmenvollzugsfragen zuständigen Behörden vom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            31. Dezember 2013, in Kraft seit 1. Januar 2014.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)    Die Untersuc  hungshaft ist in Artikel 110 Abs. 7 StGB geregelt (vgl. Art. 4 des Beschlusses B  -2/15).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)    Eingefügt durch Beschluss der lateinischen Konferenz der in Straf  - und Massnahmenvollzugsfragen zuständigen Behörden vom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            31. Dezember 2013, in Kraft seit 1. Januar 2  014.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6)    Zu vollziehende Strafe(n) oder Reststrafe(n), die weniger als sechs Monate dauert (dauern).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7)    Geändert durch Beschluss der lateinischen Konferenz der in Straf  - und Massnahmenvollzugsfragen zuständigen Behörden vom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            31. Dezember 2013, in Kraft seit 1. Januar 2014. Die Bestimmungen über die Strafanstalten «Le Tulipier», Morges, und «Salles  d’arrêts», Lausanne, werden aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            14
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c) Kanton Wallis  Anstalten  Hafttypen und Haftregime  2011  2012  2013  2014  Crêtelongue,  Granges  Vollzug einer Strafsanktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  in der geschlossenen  Abteilung einer offenen Anstalt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            195  210  226  243  Vollzug einer Strafsanktion  1)  in der offenen Abteilung  einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            175  188  202  218  Vorzeitiger Vollzug einer Strafsanktion (VVS)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            195  210  226  243  Les Iles, Sitten  Untersuchungshaft (UH)  3)  122  131  141  152  Inhaftierung in einer Anstalt für  UH bis zur Einweisung  für den Vollzug einer Strafsanktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            122  131  141  152  Inhaftierung in einer Anstalt für UH mit regelmässiger  Beschäftigung und Betreuung der gefangenen Person  durch das Personal
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            142  153  165  177  Vollzug einer Strafsanktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  in der geschlossenen  Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe  Sicherheitsstufe)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            236  254  273  294  Tageweiser Vollzug  135  145  156  168  Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            142  153  165  177  Halbgefangenschaft  135  145  156  168  Arbeitsexternat  135  145  156  168
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            15
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anstalten  Hafttypen und Haftregime  2011  2012  2013  2014  Arbeits  -  und Wohnexternat  10  10  10  10  Brig  UH  3)  122  131  141  152  Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung  für den Vollzug einer Strafsanktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            122  131  141  152  Tageweiser Vollzug  135  145  156  168  Vollzug kurzer  Freiheitsstrafen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            142  153  165  177  Halbgefangenschaft  135  145  156  168  Arbeitsexternat  135  145  156  168  Arbeits  -  und Wohnexternat  10  10  10  10  Martigny  UH  3)  122  131  141  152  Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung  für den Vollzug  einer Strafsanktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            122  131  141  152  Tageweiser Vollzug  135  145  156  168  Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            142  153  165  177  Halbgefangenschaft  135  145  156  168  Arbeitsexternat  135  145  156  168  Arbeits  -  und Wohnexternat  10  10  10  10
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            16
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anstalten  Hafttypen und Haftregime  2011  2012  2013  2014  Pramont,  Granges  Junge Erwachsene (Art. 61 StGB)  293  315  339  364  Junge Erwachsene (Art. 61 StGB)  –  Arbeitsexternat  243  265  289  314  Junge Erwachsene (Art. 61 StGB)  – Arbeits  -  und Wohnexternat (in Phasen I, II, III geteilt)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6)  I  II  III
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            243
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            160.40
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10+40
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            265
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            174.90
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10+40
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            289
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            190.75
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10+40
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            314
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            207.75
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10+40
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)    Unter Strafsanktion versteht sich eine Strafe oder Massnahme (stationäre therapeutische Massnahmen –    Art. 59 und 60 StGB  sowie 61 StGB für junge Erwachsene) sowie Verwahrung (Art. 64 StGB).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)    Der vorzeitige  Vollzug einer Strafe oder Massnahme ist in Artikel 236 StPO, in Kraft seit 1. Januar 2011, geregelt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)    Die Untersuchungshaft ist in Artikel 110 Abs. 7 StGB geregelt (vgl. Art. 4 des Beschlusses B  -2/15).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)    In   Planung:   neue   Zweckbestimmung   für   einige   Gebäu  de   oder   einen   Teil   eines   Gebäudes   (Projekt   von   der   LKJPD  angenommen).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)    Zu vollziehende Strafe(n) oder Reststrafe(n), die weniger als sechs Monate dauert (dauern).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6)    Eingefügt durch Beschluss der lateinischen Konferenz der in Straf  - und Massnahmenvollzug  sfragen zuständigen Behörden vom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            31. Dezember 2013, in Kraft seit 1. Januar 2014.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            17
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            d) Kanton Neuenburg  Anstalten  Hafttypen und  Haftregime  2011  2012  2013  2014  EEP «Bellevue»,  Gorgier  Vorzeitiger Vollzug einer Strafsanktion (VVS)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  oder  Vollzug einer Strafsanktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)   in der geschlossenen  Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe  Sicherheitsstufe)  –  Gefängnis
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            236  254  273  294  Vollzug einer Strafsanktion  2)  in der geschlossenen  Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe  Sicherheitsstufe)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            236  254  273  294  Arbeitsexternat  135  145  156  168  ED La  Promenade,  La Chaux  -de  -  Fonds  Untersuchungshaft (UH)  3)  ohne Arbeits  -  oder  Beschäftigungsmöglichkeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            122  131  141  152  UH
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)  mit regelmässiger Beschäftigung und Betreuung  der gefangenen Person durch das Personal
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            142  153  165  177  Vollzug kurzer Freiheitsstrafen  4)  142  153  165  177  VVS
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  oder Vollzug einer Strafsanktion  in einer  geschlossenen Anstalt (geschlossene Abteilung) ohne  spezifische Betreuung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            195  210  226  243  Vollzug einer Strafsanktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  in der geschlossenen  Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe  Sicherheitsstufe) ohne spezifische Betreuung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            236  254  273  294
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            18
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anstalten  Hafttypen und  Haftregime  2011  2012  2013  2014  Sektor La Ronde,  La Chaux  -de  -  Fonds  Vollzug einer Strafsanktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  in der offenen Abteilung  einer geschlossenen Anstalt (niedr  ige Sicherheitsstufe)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            175  188  202  218  Tageweiser Vollzug  135  145  156  168  Halbgefangenschaft  135  145  156  168  Arbeitsexternat  135  145  156  168
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)    Der vorzeitige Vollzug einer Strafe oder Massnahme ist in Artikel 236 StPO, in Kraft seit 1. Januar 2011, geregelt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)    Unter Strafsanktion versteht sich eine Strafe oder Massnahme (stationäre therapeutische Massnahmen –    Art. 59 und 60 StGB  sowie 61 StGB für junge Erwachsene) sowie Verwahrung (Art. 64 StGB).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)    Die Untersuchungshaft ist in Artikel 110 Abs. 7 St  GB geregelt (vgl. Art. 4 des Beschlusses B  -2/15).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)    Zu vollziehende Strafe(n) oder Reststrafe(n), die weniger als sechs Monate dauert (dauern).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)    Lange Freiheitsstrafen und stationäre therapeutische Massnahmen sowie Verwahrung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6)    Lange  Strafen  und  stationäre  therapeutische  Massnahmen  sowie  Verwahrung,  bei  Flucht  -  oder  Kollusionsgefahr  oder  Gewaltbereitschaft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            19
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            e) Kanton G  enf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  Anstalten  Hafttypen und Haftregime  2011  2012  2013  2014  Champ  -  Dollon,  Puplinge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  Untersuchungshaft (UH)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            122  131  141  152  Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung  für den Vollzug einer Strafsanktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            122  131  141  152  Inhaftierung  in einer Anstalt für UH mit regelmässiger  Beschäftigung und Betreuung der gefangenen Person  durch das Personal
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            142  153  165  177  Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            142  153  165  177  Zellentrakt  innerhalb  des Spitals Genf  Einzig Sicherheitsleistungen   (Art. 80 StGB)  122  131  141  152  La Pâquerette  -  des  -Champs,  Genf  Arbeitsexternat mit sozialberuflicher Betreuung innerhalb  der Einrichtung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            175  188  202  218  Arbeits  -  und Wohnexternat  10  10  10  10  Le Vallon,  Vandœuvres  Arbeitsexternat mit sozialberuflicher  Betreuung innerhalb  der Einrichtung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            175  188  202  218  Arbeitsexternat  135  145  156  168  Halbgefangenschaft  135  145  156  168  Arbeits  -  und Wohnexternat  10  10  10  10
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            20
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anstalten  Hafttypen und Haftregime  2011  2012  2013  2014  Montfleury,  Carouge  Arbeitsexternat mit sozialberuflicher Betreuung innerhalb  der  Einrichtung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            175  188  202  218  Arbeitsexternat  135  145  156  168  Halbgefangenschaft  135  145  156  168  Arbeits  -  und Wohnexternat  10  10  10  10  Villars, Genf  Vollzug einer Strafsanktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)  in der offenen Abteilung  einer geschlossenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            175  188  202  218  Tageweiser Vollzug  135  145  156  168  Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            142  153  165  177  Halbgefangenschaft  135  145  156  168  Arbeitsexternat  135  145  156  168  Arbeits  -  und Wohnexternat  10  10  10  10  La Brenaz 1,  Puplinge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  Vollzug einer Strafsanktion  5)  in einer geschlossenen  Anstalt (geschlossene Abteilung)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            195  210  226  243  Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            142  153  165  177
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            21
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anstalten  Hafttypen und Haftregime  2011  2012  2013  2014  Riant  -  Parc,  Genf  Untersuchungshaft (UH)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            122  131  141  152  UH (Mutter und Kind): Tarif für die Mutter  122  131  141  152  UH (Mutter und Kind): Zuschlag pro Kind  62  67  72  77  Normalvollzug  175  188  202  218  Strafvollzug (Mutter und Kind): Tarif für die Mutter  175  188  202  218  Strafvollzug (Mutter und Kind): Zuschlag pro Kind  88  95  102  110  Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            142  153  165  177  Tageweiser Vollzug  135  145  156  168  Halbgefangenschaft  135  145  156  168  Arbeitsexternat  135  145  156  168  Arbeits  -  und  Wohnexternat  10  10  10  10  HA  Hausarreste  20  20  20  20
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            22
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anstalten  Hafttypen und Haftregime  2011  2012  2013  2014  Curabilis,  Puplinge  (Inbetriebnahme
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2014)   2)  Stationäre therapeutische Massnahmen und Verwahrung  nach den Artikeln 59, 60 und 64 StGB in einer  Massnahmenvollzugsanstalt (ohne Möglichkeit eines  Zuschlags   von 40 Franken –   Art. 3 des Beschlusses B  -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2/15)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            550  Vollzug einer Strafsanktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)  in der geschlossenen  Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe  Sicherheitsstufe)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            294  Zellentrakt  innerhalb der  psychiatrischen  Einrichtung,  Genf   9)  Einzig   Sicherheitsleistungen (Art. 80 StGB)  122  131  141  152  La Pâquerette,  Champ  -Dollon
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            9)  Vollzug einer Strafsanktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)  in La Pâquerette (ohne  Möglichkeit eines Zuschlags von 40 Franken –   Art. 3 des  Beschlusses B  -  2/15)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            254  273  294  316
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)    Unter  Berücksichtigung  einer  Hafttypenveränderung  wird  der  Verweis  zur  Strafanstalt  «Favra»  aufgehoben.  Die  Zellentrakte  innerhalb der psychiatrischen Einrichtung, Genf und La Pâquerette werden unter der Rubrik «Curabilis» eingeräumt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)    Geändert durch Beschluss   der lateinischen Konferenz der in Straf  - und Massnahmenvollzugsfragen zuständigen Behörden vom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            31. Dezember 2013, in Kraft seit 1. Januar 2014.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)    Die Untersuchungshaft ist in Artikel 110 Abs. 7 StGB geregelt (vgl. Art. 4 des Beschlusses B  -2/15).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)    Zu  vollziehende  Strafe(n)  oder  Reststrafe(n),  die  weniger  als  sechs  Monate  dauert.  Ein  Vorbehalt  wurde  durch  den  Kanton  Genf bezüglich des aussergewöhnlichen Charakters dieses Haftregime angebracht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            23
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)    Unter Strafsanktion versteht sich eine Strafe oder Massnahm  e (stationäre therapeutische Massnahmen –    Art. 59 und 60 StGB  sowie 61 StGB für junge Erwachsene) sowie Verwahrung (Art. 64 StGB).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6)    Zu vollziehende Strafe(n) oder Reststrafe(n), die weniger als sechs Monate dauert (dauern).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7)    Aufgehoben  durch  Beschluss  der  lateinischen  Konferenz  der  in  Straf  -  und  Massnahmenvollzugsfragen  zuständigen  Behörden  vom 31. Dezember 2013.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8)    Eingefügt durch Beschluss der lateinischen Konferenz der in Straf  - und Massnahmenvollzugsfragen zuständigen Behörden vom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            31. Dezember 2013,   in Kraft seit 1. Januar 2014.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            9)    Eingeräumt  durch  Beschluss  der  lateinischen  Konferenz  der  in  Straf  -  und  Massnahmenvollzugsfragen  zuständigen  Behörden  vom 31. Dezember 2013, in Kraft seit 1. Januar 2014.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            24
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            f) Kanton Jura  Anstalten  Hafttypen und Haftregime  2011  2012  2013  2014  Pruntrut  Untersuchungshaft (UH)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            122  131  141  152  Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung  für den Vollzug einer Strafsanktion   2)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            122  131  141  152  Inhaftierung in einer Anstalt für UH mit regelmässiger  Beschäftigung und Betreuung der gefangenen Person  durch das Personal
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            142  153  165  177  Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            142  153  165  177  L’Orangerie,  Pruntrut  Arbeitsexternat  135  145  156  168  Halbgefangenschaft  135  145  156  168  Tageweiser Vollzug  135  145  156  168  Arbeits  -  und Wohnexternat  10  10  10  10
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)    Die Untersuchungshaft ist in  Artikel 110 Abs. 7 StGB geregelt (vgl. Art. 4 des Beschlusses B  -2/15).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)    Unter Strafsanktion versteht sich eine Strafe oder Massnahme (stationäre therapeutische Massnahmen –    Art. 59 und 60 StGB  sowie 61 StGB für junge Erwachsene) sowie Verwahrung (Art. 64  StGB).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)    Zu vollziehende Strafe(n) oder Reststrafe(n), die weniger als sechs Monate dauert (dauern).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            25
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            g) Kanton Tessin  Anstalten  Hafttypen und Haftregime  2011  2012  2013  2014  La Stampa,  Lugano  Vorzeitiger Vollzug einer Strafsanktion (VVS)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  oder  Vollzug einer Strafsanktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)   in der geschlossenen  Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe  Sicherheitsstufe)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            236  254  273  294  Vollzug einer Strafsanktion  2)  in der geschlossenen  Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe  Sicherheitsstufe)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            236  254  273  294  Le Stampino,  Lugano  Vollzug einer Strafsanktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  in der offenen Abteilung  einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            175  188  202  218  Halbgefangenschaft  135  145  156  168  Arbeitsexternat  135  145  156  168  Arbeitsexternat mit sozialberuflicher Betreuung innerhalb  der Einrichtung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            175  188  202  218  Torricella  Vollzug einer Strafsanktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  in der offenen Abteilung  einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            175  188  202  218  Halbgefangenschaft  135  145  156  168  Arbeitsexternat  135  145  156  168
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            26
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anstalten  Hafttypen und Haftregime  2011  2012  2013  2014  Arbeitsexternat mit sozialberuflicher Betreuung  innerhalb  der Einrichtung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            175  188  202  218  La Farera,  Lugano  Untersuchungshaft (UH)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            122  131  141  152  Tageweiser Vollzug  135  145  156  168  Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung  für den Vollzug einer Strafsanktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            122  131  141  152  Inhaftierung in einer Anstalt für UH mit regelmässiger  Beschäftigung und Betreuung der gefangenen Person  durch das Personal
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            142  153  165  177  HA  Hausarreste  20  20  20  20
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)    Der vorzeitige Vollzug einer Strafe oder Massnahme ist in Artikel 236 StPO, in Kraft   seit 1. Januar 2011, geregelt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)    Unter Strafsanktion versteht sich eine Strafe oder Massnahme (stationäre therapeutische Massnahmen –    Art. 59 und 60 StGB  sowie 61 StGB für junge Erwachsene) sowie Verwahrung (Art. 64 StGB).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)    Die Untersuchungshaft ist in   Artikel 110 Abs. 7 StGB geregelt (vgl. Art. 4 des Beschlusses B  -2/15).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            27